Hy , dazu muss ein neuer Antrag auf VKH gestellt werden.
Am besten durch den RA den Du damit beauftragen willst.
Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)
Hy , dazu muss ein neuer Antrag auf VKH gestellt werden.
Am besten durch den RA den Du damit beauftragen willst.
Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)
Hy , es stimmt, entscheiden kann man immer erst ab Volljährigkeit, also 18 ! Bis dahin Deine Eltern, bzw. "Inhaber elterliche Sorge". Wenn die sich nicht einigen können kann das Familiengericht angerufen werden.
D.h. Aber nicht dass nicht zu einer Entscheidung, Änderung beitragen kannst.
Deine Eltern haben die Entscheidungen für Dich zu Deinem Wohl zu treffen. Dazu gehört dass Deine Wünsche, Ansichten angemessen berücksichtigt werden.
Gilt im Streitfall auch für's Gericht.
Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)
Hy , ohne Gericht geht immer wenn eine Einigung, hier dann mit KM, vorliegt.
Wenn Einnahmen wegfallen kommt es - besonders vor Gericht - immer auch darauf was Du unternommen hast dass die wiederkommen.
Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)
Hy , man hört desöfteren dass es in manchen Gegenden Spaniens Probleme gibt. Das ist wohl eine Reaktion gegen großmäulige Touristen und ausländische Einkäufer.
Trotzdem gilt auch dort spanisches + europäisches Recht. Danach sind Unterhaltsurteile auis D in Spanien vollstreckbar.
Dazu ist es amBesten wenn Du einen im internationalen Recht erfahrenen RA damit beauftragst.
Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)
hy , Oma kann Enkel nicht adoptieren.
und es besteht auch keinerlei Grund dazu !
Du hast die alleinige elterliche Sorge, kannst Oma alle notwendigen Vollmachten geben. und in 4 Jahrenn ist Kind eh volljährig.
mfg "der Wolf" (www.isuv.de)
Hy , das BB-Tablet (Playbook) kann "nur" über WLAN ins Internet. Zuhause wohl kein Problem, unterwegs muss man sich einen Hotspot suchen. In manchen Lokalen kostenlos für Kunden, ansonsten kommt es auf Deinen Mobifunk Vertrag an. Es gibt welche mit Hotspot Flatrate.
Oder aber mit einem BB-Handy mit "7er" OS, kannst'de das Playbook mittels App "Bridge" steuern, auch ins Internet.
Ich kaufe mir ein Tablet passend zum Handy-OS.
Mfg "der Wolf"
Hy , das ist in 1. Linie die Entscheidung Deiner Eltern. Wobei die Deine Wünsche angemessen berücksichten sollen.
Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung weil sich die Eltern nicht einigen können wirst Du gefragt werden, wird dann vom Richter berücksichtigt. Kommt auch auf Deine Gründe an.
Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)
Hy , zuerst muss das Trennungsjahr absolviert werden, dann kann Dein RA den Scheidungsantrag bei Gericht stellen.
Dass Du schon vom Nächsten schwanger bist ist i.d.R. Kein Grund die Scheidung zu beschleunigen.
Allerdings wird dann "Noch" bei Geburt automatisch als Vater eingetragen, wenn Ihr bis dahin nicht geschieden seit. er muss dann die Vaterschaft anfechten. Es gibt eine Möglichkeit das einfacher zu machen, dazu müsst Ihr 3 zum JA und das dort festschreiben lassen.
Sein Aufenthaltsrecht ist allein seine Sache, braucht Dich nicht zu tangieren.
Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)
Und es zählen nur die BL - Meisterschaften !
Mfg "der Wolf"
Hy , eigentlich ändert sich die Steuerklasse bei Scheidung nicht. Sondern nur "im Jahr das auf die Trennung folgt".
Allerdings weis ich nicht ob/wie sich die neue Situation vom Sohn auswirkt.
Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)
Hy , auch wenn ihm der Hof allein gehört, darf er nicht allein darüber verfügen,wenn der Hof der größte Teil Eures beiderseitigen Vermögens darstellt.
Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)
Hy , i.d.R. Da, wo Euer letzter gemeinsamer Wohnsitz war.
Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)
Hy , da ist nix sittenwidriges zu erkennen. Schenker darf immer eine Schenkung an Bedingungen knüpfen.
Hier wäre auch mal zu klären ob diese Gütertrennung hier in D überhaupt rechtsgültig ist.
Auch sollte das alles notariell abgesichert werden. Soll ja sicher so laufen dass FA möglichst wenig "verdient" :-).
Ein Wohn- oder Niessbrauchsrecht für Dich + die Kinder ist sicherlich sinnvoll.
Lasst Euch fachmännisch dazu beraten, auch wenn's was kostet.
Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)
Hy Vanessa, wenn Beide einen Kredit unterschreiben bedeutet das i.d.R. Dass Beide Gesamtschuldnerich gegenüber Bank haften. Damit ist allein der Bank geholfen, die kann sich aussuchen bei wem sie das Geld holen will.
Dein Vater sollte jetzt klären (lassen) ob er im Innenverhältnis die Hälfte der Schulden von Deiner Mutter zurückholen kann.
Was sich das "neue Ehepaar" leistet ist allein kein Maßstab für die finanzielle Leistungsfähigkeit Deiner Mutter. Kommt ja u.a. Auch drauf an wer das bezahlt hat.
Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)
Ja !!!
Richter will Euch Beide befragen.
Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)
Hy , schon erschreckend was hier (wieder mal) an Un- bzw. Halbwissen verbreitet wird.
"Jeder" nicht ! Aber wenn eine !enge soziale Bindung! Entstanden ist, was beim Zusammenleben gut vorkommen kann.
Bei sowas geht es in 1. Linie nicht um "Recht", sondern mehr um Gefühle. Und zwar nicht um Deine, die Du hier groß auffùhrst, sondern um die zwischen Kind und Ex.
Auch wenn Du alleinige elterliche Sorge hast, so ist das nicht "Dein Recht", sondern das des Kindes, das Du für das Kind wahrzunehmen hast.
Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)
Hy, ab Forderung !
Hy, das geht nach Vaters Einkommen.
Maßgebend ist die "Düsseldorfer Tabelle" bzw. Die Leitlinien des zuständigen OLG.
Googel mal danach und schaut es Euch an.
Bei dem Einkommen + "nur" 1 Kind wird er dadurch ganz sicher nicht "arm".
Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)
Hy , Du kannst zwar "nein, will nicht geschieden werden" sagen.
Dann wird aber Richter von Dir wissen wollen "warum".
Und wenn Deine Gründe nicht ausreichend bzw. Ausschlaggebend sind, dann kann/muss er trotzdem Eure Ehe scheiden.
Immer vorausgesetzt dass das Trennungsjahr vorrüber ist und noch-Ehepartner geschieden werden will.
Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)
Hy , Unterhatsanspruch besteht nur wenn Du eine Schul- oder Berufsausbildung betreibst, zügig. Und auch dann haben Deine Eltern (bzw. ET bei dem Du bisher gelebt hast) ein Wahlrecht, kann den KU * in "Naturalien" (freie Kost + Logie, Taschengeld) oder * in Bar Leisten.
Ich weis allerdings nicht ob sich da schon die Verlobung auswirkt. Spätestens ab Heirat wäre jetziger "noch Verlobter, dann Ehemann" für Deinen Unterhalt zuständig.
Versuche Dich mit Deinen Eltern zu einigen. Ist einem evtl. Rechtsstreit vorzuziehen.
Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)