Hi Perfeect, ich denke, da hilft nur eines: Herz in beide Hände nehmen (bildlich gesprochen :-) ), gaaanz tief durchatmen - und es einfach versuchen! Schreib ihm, wer Du bist und dass Du Dich gern einmal mit ihm treffen möchtest. Dann wirst Du sehen, welche Reaktion von ihm kommt. Wenn Du es nicht versucht, weißt Du nicht, was daraus geworden wäre. Und es wäre doch schade, die chance darauf, vielleicht einen tollen Menschen kennenzulernen, zu verpassen. Mach Dir keine Sorgen, so arg wird´s schon nicht. Du hast nichts zu verlieren, Du kannst nur gewinnen! Ich rate Dir, Deine Freundinnen erstmal nicht weiter einzuweihen. Das kannst Du später tun :-). Den Anfang, sprich den Kontakt mit dem Jungen herstellen und die Sache ins Rollen bringen, mußt Du allein wagen. Ich wünsche Dir hierfür alles Gute, viel Glück und Erfolg und eine tolle erste Liebe!
Vielen Dank für eure Meinungen und Infos. Da liegen wir mit unserer Auslegung der Klausel gar nicht so schlecht :-). Werde am Freitag vor der Übergabe noch Fenster putzen. Da fällt mir ja kein Zacken aus der Krone. Und dann sollte es eine reibungslose Übergabe werden. Eine schöne Zeit wünscht Goody
Hallo,
der Anspruch auf Leistungen ist in § 7 SGB II geregelt. Danach hast Du grundsätzlich keinen Anspruch auf Hartz IV, wenn sich das Aufenthaltsrecht ausschließlich aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt. Da zur Beurteilung eines Anspruchs sehr viele Bedingungen erfüllt sein müssen (liegt eine Behinderung vor, sind eigene Kinde unter 3 Jahren zu betreuen, ist ein Vermögen vorhanden usw.), wäre es vielleicht sinnvoll, wenn Du einmal die einschlägigen Suchmaschinen bemühst. So findest Du sehr viele gute und nützliche Informationen. Du kannst Dich auch mal durch die Homepage der Agentur für Arbeit arbeiten unter www.arbeitsagentur.de. Viel Glück und Erfolg wünscht gooody
Um die Situation vielleicht etwas klarer werden zu lassen: Haus ist Bj. 1974 und hat teilweise noch die ersten Fenster. Wir lüften bei geschlossenem Fenster ;-). Reparaturen sind offenbar selber vom Vermieter vorgenommen worden, nur leider nicht fachmännisch und ordentlich. Z.B. sind die Kästen der Rollläden gewechselt worden. Nun klafft an beiden Schmalseiten ein Fingerbreiter offener Spalt. Es sind teilweise noch uralte Heizkörper vorhanden, die nur sehr mäßig warm werden. Wenn überhaupt. Obwohl wir das Haus durch eine Maklerin (war im Auftrage des Vermieters tätig) gefunden haben, existiert als Übergabeprotokoll nur das Festhalten der Verbrauchszählerstände. Da wir jetzt zum ersten Mal mieten, haben wir sicher einige Fehler gemacht. Und die möchten wir nun ausmerzen.
Ich habe mich nach dem Tod meiner Mum sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt und unter anderem viel von Elisabeth Kübler-Ross gelesen. Sie beschäftigt sich wissenschaftlich mit allem rund um den Tod. Wenn wir sterben, verlassen wir unsere irdische Hülle, unsere sog. sterblichen Überreste. Unsere Seele ist jedoch noch da. Wenn wir zu dem Verstorbenen eine sehr innige, intensive Beziehung hatten, dann kann es durchaus sein, dass die Verstorbenen uns versuchen, zu vermitteln, dass sie nicht wirklich tot sind, sondern sich an einem anderen Ort befinden. Von meiner amerikanischen Familie kenne ich den Satz "Der Verstorbene ist nicht tot, er ist jetzt an einem besseren Ort". Das finde ich sehr tröstlich. Vielleicht möchte Dein Mann Dir sagen, mach Dir keine Sorgen, auch wenn ich nicht mehr körperlich da bin, so bin ich doch stets bei Dir. Ich finde es jedenfalls den Gedanken schön, dass ihr immer noch zusammen seid. Ich wünsche Dir alles Gute!
Ist der Verdienst in Deinem neuen Job ausreichend oder erhältst Du künftig einen Zuschuss von der Arge zu Deinem Entgelt? Wenn Dein Gehalt ausreicht (was ich Dir von Herzen wünsche), hast Du keine Probleme mehr mit der Arge, weil Du Dich dann dort wegen des Jobs abmelden kannst. Wenn Du weiter bei der Arge gemeldet sein wirst, dann könnte der Sachbearbeiter bei der Arge davon ausgehen, dass Du mit Deinen Eltern eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bildest. Wenn Du mit dem Sachbearbeiter ein gutes Verhältnis hast, sprich es einfach an und schildere die Situation. Wenn nicht, erwartet Dich etwas mehr Arbeit: dann musst Du beweisen können, dass Du keine Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Eltern bildest. Also, dass Du und Dein Sohn eure eigenen Zimmer habt, euch komplett selber versorgt (eigener Kühlschrank ist ganz wichtig, eigene Waschmaschine ist auch sehr gut) und Du Deinen Eltern ganz normal Miete und Nebenkosten zahlst. Am besten, ihr macht einen schriftlichen Mietvertrag. Es gibt sogenannte Formularmietverträge im Schreibwarenhandel oder auch im Internet (die im Schreibwarenhandel sind aber rechtssicher und werden in der Regel von der Arge ohne Probleme anerkannt). Ich wünsche Dir alles Gute und ganz viel Spaß und Erfolg in Deinem neuen Job.
Nun, die Frage ist, wieviel Staub sich noch in den Heizungen (meinst Du die Abdeckungen?) befand. Wahrscheinlich wollte der Vermieter es nur vorsorglich im Abnahmeprotokoll vermerken. Es ist grundsätzlich sogar gut, wenn die kleinste Kleinigkeit im Übergabeprotokoll vermerkt wird. Dann hat man im Fall von Meinungsverschiedenheiten den Ist-Zustand dokumentiert. Zum Abrieb an der Aussenseite vom Balkon: grundsätzlich ist der Vermieter für die Beseitigung von Schäden am Außenputz zuständig. Es sei denn, Dir kann nachgewiesen werden, dass Du den Schaden verursacht hast (z. B. großen Stein gegen Aussenfassade geworfen, nur als Beispiel). Aber wie kann denn an der Aussenseite des Balkons eine Abriebstelle sein? Hattest Du etwas an der Aussenseite des Balkons hängen (Deko, Blumenampel oder etwas ähnliches)? Such am besten das ehrliche und offene Gespräch mit dem Vermieter, wenn man mit ihm reden kann. Das ist immer noch die beste Lösung. Viel Glück und viel Erfolg :-) !
Die Einstellung vieler Amerikaner geht wirklich in Richtung "Augen zu und Durch - und dabei lächeln". Sie nehmen das Leben ganz sicher ernst, dramatisieren es dabei aber nicht so. Sie stecken auch harte Schicksalsschläge weg, weil sie oftmals über ein dichtes soziales Netz verfügen: die Familie hält sehr oft fest zusammen, Freunde und selbst Arbeitskollegen unterstützen und helfen sich gegenseitig. Man ist füreinander da, wenn Hilfe oder Trost nötig sind. Ausserdem hat die amerikanische Gesellschaft eine eher positive Grundeinstellung. Ich denke, dass ist ein Überbleibsel der Siedler. Ohne eine positive Einstellung und festen Willen hätten sie es nie geschafft, bis Westen vorzudringen. Amerikaner sind oftmals einfach Froher, lächeln mehr und tun lieber etwas, um ihre Situation zu verändern als nur rumzusitzen und zu lamentieren. Denn sie wissen: davon wird´s auch nicht besser! Also raffen sie sich auf, etwas in Angriff zu nehmen.
So, habe eben mit der Techniker Krankenkasse telefoniert. Dort erklärte man mir, dass beide in der privaten Krankenversicherung verbleiben müssen, da vor Aufnahme der zivilen Beschäftigung keine Versicherung in der gesetzlichen KV wegen der freien Heilfürsorge bestand. Das Einkommen des Berufssoldaten wird in der zivilen Anstellung über der Grenze der Sozialversicherungspflicht liegen. Er kann sich nicht freiwillig gesetzlich krankenversichern, da er keine gesetzliche Krankenversicherung vor der Aufnahme der zivilen Tätigkeit hatte. Die Ehefrau muss ebenfalls privat krankenversichert werden.
@ all vielen Dank für die Antworten. Aber es scheint momentan auf eine private Krankenversicherung hinauszulaufen. Nicht gewünscht, aber wohl kaum zu ändern. Man kann im Leben halt nicht immer alles voraussehen...