Hallo meine Frage ist: Es befindet sich ein Anhänger für PKW in der Erbmasse. Dieser ist zurzeit noch auf dem Namen meines verstorbenen Vaters angemeldet. Nachdem die Versicherung von dem Tod meines Vaters erfahren hat, fragte diese nach ob der Anhänger noch angemeldet ist. Der Anhänger sollte dann einstimmig abgemeldet werden. Mein Bruder sagte er geht zur Zulassungsstelle und meldet ihn ab. Nachdem ich den Brief an ihn übergab, sagte er fünf Minuten später er wolle den Anhänger auf seinen Namen anmelden und ihn TÜV fertig machen. Kann er einfach so den Anhänger anmelden? Meiner Meinung nach dürfen die es von der Zulassungsstelle auch nicht, da es sich um eine Gemeinschaft handelt. Verliere ich dadurch das Eigentum an der Sache?