Judge Dredd, DANKE!! =) Wenn jemand noch den anderen wüsste, ist mein Tag gerettet.
Danke vielmals für eure Antworten!
Auch für die logische Betrachtung einer Insolvenz. Ich versuche es einfach dennoch und werde die Anmeldung abschicken. Ob ich nun noch dafür Geld für Papier, Umschlag und Briefmarke ausgebe oder nicht, ist in Betracht der 60 € auch schon relativ egal.
Ich habe nun ("nur") noch eine Frage zur Forderungsaufzählung. Diese muss man getrennt von der MwSt angeben. Haben Konzertkarten denn 7 % oder 19 %? Ich finde beim Suchen beides, nichts davon klingt wirklich sicher.
Und von welcher Gesamtsumme soll ich ausgehen? Auf der Karte sind die besagten 61,30 € aufgedruckt. In der Bestellung wird der normale Einzelpreis als 63,30 € aufgezählt - nehme an, dass 2 € die VVK-Gebühr sind. Der Versand betrug 4,90 €, insgesamt wurden mir also 68,20 € vom Konto abgebucht.
Kann ich diese als gesamte Forderung angeben oder die Karte inkl. VVK-Gebühr (63,30 €) oder zählt ausschließlich die Summe, die auf der Karte steht? Wahrscheinlich letzteres, aber ich frage wie gesagt dann doch besser nochmal nach ...
Jedenfalls gebe ich bei "Erste Hauptforderung im Rang des § 38 InsO" den Kartenwert ohne MwSt an, zähle die enthaltene MwSt darunter auf und addiere das zum Schluss zur Summe, die den von mir gezahlten Gesamtpreis ausmacht (Zinsen und "Kosten, die vor der Eröffnung des Verfahrens entstanden sind", habe ich ja nicht). Habe ich das so alles richtig verstanden?