Ist es denn nicht die Pflicht der Bank, eingehende Raten ordnungsgemäß zu verbuchen und den Kunden darüber zu informieren? Desweiteren finde ich das 8 EUR für EINEN Jahresauszug schon fast an Wucher grenzt...
Nein, noch nicht!
Ne, die Jacke wurde nicht gesponsort!!!! Sie hat uns 100 € gekostet!
Wenn es wirklich rechtens ist das bei technischen Probleme trotzdem die Ware von VK zum Auktionspreis abgegeben werden muß, finde es eigentlich eine Frechheit von Ebay den Verkäufern die in dem Zeitraum der Panne Waren verkauft haben, mitzuteilen, sie können die Ware wiedereinstellen. Zudem der Versuch dem Käufer einen Gutschein anzudrehen, obwohl der Transaktionsabruch bereits abgelehnt wurde. Ebay müßte wohl spätestens danach dem VK mitteilen, dass der Käufer die Ware möchte bzw. das er auch ein Recht darauf hat. So produzieren sie doch bewußt streitereien!
Der VK hat mir mitgeteilt er würde mir einen Gutschein über 10% (gültig bis zu einer Obergrenze von 70 Euro) für die entstandenen Unannehmlichkeiten zukommen lassen. Nachdem die eBay-Suche nun wieder voll funktionsfähig sei, werde er die Auktion erneut einstellen. Den Gutschein habe ich auch per Email bekommen, habe aber wie schon gesagt das ich den Transaktionsabbruch ablehne ! Würde halt ganz gerne die Ware bekommen. Ebay hat sich über den Abbruch bei mir noch nicht weiter geäußert- der VK wollte den Fall auch noch mal melden.
Eventuell ein Selbstständiger hier der aus eigener Erfahrung was zu sagen / schreiben kann?