Ist es denn nicht die Pflicht der Bank, eingehende Raten ordnungsgemäß zu verbuchen und den Kunden darüber zu informieren? Desweiteren finde ich das 8 EUR für EINEN Jahresauszug schon fast an Wucher grenzt...

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Nein, noch nicht!

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Jacke wurde falsch befockt - Wer haftet für Schaden und was kann ich vom Sportgeschäft verlangen?

Hallo, mein Sohn spielt Fußball in einem Sportverein. Der Trainer hat uns nun ein interessantes Angebot unterbreitet, Winterjacken über eine Sammelbestellung bei Händler A zu ordern. (mit entsprechendem Rabatt) Nach kurzem Überlegen haben wir eine Jacke (wohlgemerkt über den Trainer) bestellt. Nach Lieferung von Händler A sollten nun alle Jacken bei Händler B (Sponsor des Vereins) mit Spielername und Vereinslogo beflockt werden. Auch das erfolgte durch die Beauftragung des Trainers. So - Jacken wurden nach Fertigstellung an den Trainer übergeben und dieser stellte dann den Fehler fest. Das Problem: unsere Jacke wurde falsch beflockt - ein Buchstabe unseres Nachnamens stimmte nicht! Der Trainer informierte mich dann, wobei ich Ihm sofort mitteilte das ich das nicht so hinnehmen werde. Er hat dann wohl mit Händler B gesprochen der dann wohl auch sagte das er versuchen könnte den Fehler zu beheben. Er könnte aber ncht garantieren, dass nichts mehr von dem falschen Buchstaben an der Jacke zu sehen sei. Meine Äußerung zum Trainer: "Es ist mir egal was Ihr macht , ich habe die Jacke und zusätzlich die Beflockungskosten von € 15,- bezahlt und ich bestehe auf eine Jacke, bei der alles o.k. ist!" Der Trainer hat dann Rücksprache mit Händler B gehalten, der dann versucht hat den falschen Buchstaben zu entfernen und den "richtigen" Buchstaben auf die Jacke aufzubringen. Kurze Rede - langer Sinn... man sieht das da "rumgefuscht" wurde, die Jacke ist beschädigt. Händler B will sich von dem Fehler nichts annehmen! Was kann ich tun und wer haftet nun? Ich habe ja dummerweise nichts schriftlich! (lediglich den Überweisungsauftrag an den Trainer) Wohlgemerkt, die Jacke ist nagelneu und hat einen Listenpreis von €140,-

Gruß goldieno

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Ne, die Jacke wurde nicht gesponsort!!!! Sie hat uns 100 € gekostet!

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Wenn es wirklich rechtens ist das bei technischen Probleme trotzdem die Ware von VK zum Auktionspreis abgegeben werden muß, finde es eigentlich eine Frechheit von Ebay den Verkäufern die in dem Zeitraum der Panne Waren verkauft haben, mitzuteilen, sie können die Ware wiedereinstellen. Zudem der Versuch dem Käufer einen Gutschein anzudrehen, obwohl der Transaktionsabruch bereits abgelehnt wurde. Ebay müßte wohl spätestens danach dem VK mitteilen, dass der Käufer die Ware möchte bzw. das er auch ein Recht darauf hat. So produzieren sie doch bewußt streitereien!

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Der VK hat mir mitgeteilt er würde mir einen Gutschein über 10% (gültig bis zu einer Obergrenze von 70 Euro) für die entstandenen Unannehmlichkeiten zukommen lassen. Nachdem die eBay-Suche nun wieder voll funktionsfähig sei, werde er die Auktion erneut einstellen. Den Gutschein habe ich auch per Email bekommen, habe aber wie schon gesagt das ich den Transaktionsabbruch ablehne ! Würde halt ganz gerne die Ware bekommen. Ebay hat sich über den Abbruch bei mir noch nicht weiter geäußert- der VK wollte den Fall auch noch mal melden.

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Eventuell ein Selbstständiger hier der aus eigener Erfahrung was zu sagen / schreiben kann?

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