Antwort
Oh man!
Wirklich sicher das es so bei selbstgenutzten ET-Wohnungen ist?
Wenn, dann muss ich meine Steuererklärung ändern lassen. Ich habe vor zwei Tagen den Einkommenssteuerbescheid zurück bekommen, also ist noch Gelegenheit dies zu tun.
Muss ist bei schlichter Änderung oder Einspruch gegen den Bescheid dann die Steuererklärung per ELSTER nochmal übertragen oder reicht es mit dem Einspruch oder schlichter Änderung das ganze einfach schriftlich zu verdeutlichen?