Dein Belohnungssystem im Gehrin lässt sich trainieren. Du kannst es auf Schokolade trainieren. Dann hast du immer viel Lust auf Schokolade. Du kannst es aber auch darauf trainieren z.B. Glück zu empfinden wenn du mit anderen Menschen eine schöne Zeit verbringst, jemandem etwas gutes tun (einen hübschen Jungen treffen, falls das für dich schon Thema ist). Das ist langfristig Erfolgsversrechender und du läufst nicht Gefahr dick zu werden.

Theoretisch gibt es natürlich noch medizinische Ursachen wie Diabetes welche du eventuell abklären könntest. Wenn es aber ansonsten keine Anzeichen gibt tippe ich eher auf meine erste Antwort.

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AG Schöneberg, Urteil v. 17.3.2016, 771 C 64/15: Ist ein Rechtsanwalt im Auftrag der Wohnungseigentümergemeinschaft in der Eigentümerversammlung anwesend, der gegen die Interessen eines einzelnen Wohnungseigentümers tätig wird, so wird man dem Eigentümer, gegen den die Beratung gerichtet ist, die Begleitung durch einen eigenen Rechtsanwalt zugestehen müssen. Es verstößt gegen das Fairnessgebot und das gemeinschaftliche Rücksichtnahmegebot, wenn nur eine Seite anwaltlich beraten wird.

AG Charlottenburg, Urteil v. 24.6.2016, 73 C 17/16: Kann sich ein Wohnungseigentümer nach einer Vertretungsbeschränkung in der Gemeinschaftsordnung lediglich durch den Verwalter, seinen Ehegatten oder einen anderen Wohnungseigentümer vertreten lassen, ist eine Vertretung durch alle anderen Personen ausgeschlossen, da die Regelung ansonsten keinen Sinn macht. Eine derartige Beschränkung der Vertretungsmöglichkeit ist vom berechtigten Interesse der Wohnungseigentümer bzw. der Gemeinschaft an einer Begrenzung der möglichen Teilnehmer an einer Versammlung getragen und daher zulässig. Der Kreis der vertretungsberechtigten Personen ist auch nicht auf die Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe ausgedehnt.

Okey scheinbar ist es wirklich so, das die Teilnahme begrenzt werden darf. Ich würde an deiner Stelle überprüfen was dazu in der Gemeinschaftsverordnung der Genossenschaft steht, möglicherweise ist es erlaubt das Familienmitglieder eine Vertretung machen, ansonsten wird es so wie es hier steht schwierig. Ich denke das unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem vertreten werden könnte (deine Eltern sind z.B. alt und Ihr Gesundheitszustand lässt es nicht zu das sich selber adäquat vertreten, kann denke ich auch geltend gemacht werden wenn sie einfach schon relativ Alt sind und nicht mehr in der Lage sind sich gegen einen jüngeren Genossenschafter durchzusetzen, weil sie kognitiv nicht mehr ganz auf der Höhe sind) um das durchzusetzen wäre ein Anwalt dann aber schon Sinnvoll. Ansonsten kann es auch Sicherheit geben einen Anwalt im Hintergrund zu haben der alles mit euch abspricht etc. damit deine Eltern genügend Sicherheit haben um sich zu wehren, vlt kannst du auch mit deinen Eltern einen Plan vereinbaren wie Ihr vorgeht, das gibt auch Sicherheit.

Als erstes würde ich auf jeden Fall prüfen was in der Genossenschaftsvereinbarung steht und mir auch überlegen ob es das worum es geht wert ist.

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Ich denke sofern deine Eltern eine rechtliche Vertretung durch dich geltend machen darf dir die Teilnahme nicht verweigert werden.

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