Seit 1. Juli 2008 (neues Versicherungsvertragsgesetz) müssen die Versicherer vor Vertragsanschluss die Kosten für Vertrieb und Verwaltung ihren Kunden mitteilen. Diese Regelung gilt daher nur für Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden, aber nicht für Altverträge. Eine Verpflichtung den Kunden nach Vertragsabschluss die Kosten mitzuteilen gibt es leider nicht. Siehe auch: http://www.bundderversicherten.de/lebensversicherung/kapitallebensversicherungen
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So wie ich das verstanden habe, macht ein Zweitdepot Sinn, wenn man einen Fondsparplan hat, oder wenn man ab 2009 Wertpapiere kauft, die man schon vorher im Depot hatte. Hier ist das genauer erklärt: http://www.alles-zur-abgeltungssteuer.de/home/zweitdepot Im Hinblick auf Dividendenzahlungen ist das in der Tat egal, da für sie in jedem Falle Abgeltungssteuer fällig wird!