Ich habe genau die gleiche Situation auch vor einigen Jahren gehabt, kann daher nur aus meinen eigenen Erfahrungen berichten.

Aber soweit ich das noch richtig weiß, hast du erstmal grundsätzlich kein großes Mitsprachrecht, was das angeht. Wenn es vor Gericht geht, wird aber jeder gute Richter sich am Wunsch des Kindes orientieren und vor allem daran, bei welchem Elternteil er das Kindeswohl am ehesten erhalten sieht.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen bzw. deine Frage weitestgehend beantworten.

Gruß glyndlamir

P.S.: Ich bin kein Jurist! Sollte ich mit meiner Antwort in irgendeinem Punkt falsch liegen, korrigiert mich!

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Einige PHV sichern auch geliehene, gepachtete und gemietete Sachen ab. Da würde ja das geliehen Buch aus der Bücherei auch reinfallen. Das muss man aber in den Versicherungsbedingungen prüfen.

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Wenn Deine Mutter das Auto als Zweitwagen versichert, wird die Versicherung den Vertrag im eigenen Haus behalten wollen. Denn wenn sie Dir schon einen günstigeren Versicherungsschutz geben (als Fahranfänger), wollen Sie wenigstens, dass dann auch beide Verträge im eigenen Haus sind.

Ich hoffe, ich konnte das ganz verständlich rüberbringen, wie ich es meine ;)

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Wenn Du Deinen Führerschein schon 3 Jahre hast (auf das Datum genau), kannst Du bei einigen Versicherern über eine Fahranfängerregelung SF 1/2 bekommen. Ansonsten wirst Du wahrscheinlich mit SF 0 eingestuft. Bei manchen Versicherern gibt es dann noch eine Eltern-Kind-Regelung, mit der Du auch eine bessere SF-Klasse bekommen kannst. Das kommt aber alles auf Deine tatsächlich Situation und den Versicherer Deiner Wahl an.

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Ich würde sagen, dass das Schrauben am Auto eine Gefälligkeitshandlung darstellt, denn er tut dir ja einen gefallen, wenn er z.B. eine kleinere Reparatur an deinem Auto vornimmt. In manchen PHV sind Gefälligkeitshandlungen abgesichert. Das muss man dann halt prüfen.

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Wenn Du die Versicherung wechselst, übernimmt die neue Versicherung nicht den tatsächlichen SF-Rabatt, sondern deine SF-Klasse (als Fahranfänger wahrscheinlich SF 0 oder SF 1/2). Der Rabatt wird dann anhand der SF-Klasse durch den Versicherer festgelegt. Aber denke unbedingt auch auch Kündigungsfristen etc und daran, dass Du wenn Du Dein Auto in der zweiten Jahreshälfte versicherst, im nächsten Jahr nicht runtergestuft wirst, sondern erst im Jahr danach. LG

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