Ich habe genau die gleiche Situation auch vor einigen Jahren gehabt, kann daher nur aus meinen eigenen Erfahrungen berichten.
Aber soweit ich das noch richtig weiß, hast du erstmal grundsätzlich kein großes Mitsprachrecht, was das angeht. Wenn es vor Gericht geht, wird aber jeder gute Richter sich am Wunsch des Kindes orientieren und vor allem daran, bei welchem Elternteil er das Kindeswohl am ehesten erhalten sieht.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen bzw. deine Frage weitestgehend beantworten.
Gruß glyndlamir
P.S.: Ich bin kein Jurist! Sollte ich mit meiner Antwort in irgendeinem Punkt falsch liegen, korrigiert mich!