kg zuschlag kann der beantragen,der kindergeld bezieht.ein riesiger antrag mit viel reinknien...es gibt noch wohngeld.eins von beiden genügt dann für das bildungspaket.viel arbeit,aber eine enorme entlastung
sieht ein wenig wie däumelinchen aus
unter chip-online.de kann man so ein programm suchen.
hatt auch länger damit zu tun,wenn organisch alles kranke auszuschließen ist,gibt es beim arzt hilfe.mein sohn hatte damals medikamente bekommen,damit er länger anhalten kann.das hat funktioniert.nur mut,frag beim arzt nach.
also,das weihnachtsgeld wird dem monat zugeteilt,in dem du es erhältst.würdest du damit aus dem zuschlag fallen,wird die übrige summe verteilt auf die nächsten 6 monate.aber auch davon werden noch abzüge gemacht.ein existenzminimum würde ich so nicht festmachen,es ist abhängig von den wohnkosten und der familiengröße.ein antrag lohnt immer,nur man braucht leider einen langen atem.
natürlich.man muß beim kinderzuschlag angeben,ob man den lastenzuschuß erhält.das hat den hintergrund,daß dann klar ist,daß man kein hartz 4 erhält.zuschlag erhält man nur ohne hartz 4.der lastenzuschuss wird aber nicht eingerechnet in den zuschlag.dieser hat eine völlig andere berechnung der wohnkosten.
5 euro,das ist der mindestmonatssatz ,wenn man 60 im jahr zahlt.man kann die berechnungsbögen anfordern,sie zu lesen,ist eine kunst.wenn man das aber hinkriegt,sind oft zum nachteil der familien fehlberechnungen vorhanden,dann macht man einen widerspruch und bekommt meist das geld nachgezahlt.das problem des zuschlags ist eine halbjährliche vorausleistung,die dann abgerechnet wird und im schlimmsten fall zurückzuzahlen ist.