Eine Mietwohnung soll gekündigt werden. Da ist die Einhaltung von Fristen sehr wichtig. Letzter Termin: 30.11.2020 (Montag). Geplant ist persönliche Überreichung des Kündigungsschreibens in geschlossenem Umschlag am Samstag, 28.11.
Frage nun: Was passiert, wenn der Vermieter sich weigert, den persönlich ausgehändigten Umschlag anzunehmen? Gilt es in diesem Fall als zugestellt, wenn die Kündigung vor mehreren Zeugen in den Briefkasten des Vermieters eingeworfen wird?
Problem: Es handelt sich um einen offenen, amerikanischen Briefkasten. Da könnte theoretisch jeder den Umschlag wieder rausnehmen und der Vermieter könnte behauten, die Kündigung nicht erhalten zu haben. Oder ist die Frist in jedem Fall gewahrt, wenn mehrere Zeugen bestätigen, dass das Schreiben eingeworfen worden ist?