Computerbild nennt in jedem Heft die besten Tarife, ob Vertrag oder Prepaid.
Beitragsschuldner ist gegenüber der Einzugsstelle der Arbeitgeber, also nichts unternehmen und sich freuen.
die frage ist sehr ungenau, du solltest bei deiner krankenkasse tel. dein problem schildern und konkrete fragen stellen. Diese Auskunft ist dann relativ verbindlich.
aufforden, am besten schriftlich,das zu unterlassen bzw. zurückzunehmen mit Frist und Schadenersatzforderung androhen, das ads datenschutzrechtlich ohne Zustimmung nicht zulässig ist. Ich würde mir dann einen Anwalt nehmen. Den muss die Gegenseite dann auch bezahlen. Oder den Datenschutzbeauftragten des Betriebes darauf aufmerksam machen. Wenn keiner vorhanden, dann Landesdatenschutzbeauftragten.
Ruf bei deiner Krankenkasse an, die können das prüfen und gehen der Sache nach.
Nach den gesetzlichen Vorschriften muß das innerhalbvon 14 Tagen geschehen. Heute geht das in der Regel über DFÜ. Macht der Arbeitgeber das nicht, ist es für den Azubi aber " Nicht schlimm", versichert ist er trotzdem . Verantwortlich für Anmeldung und Abführung der Beiträge ist einzig und allein der Arbeitgeber.
Die Fragestellung ist sachlich falsch. Eine Privatversicherung ist und bleibt eine. Es müßte heißen, ob es dann eine Pflichtversicherung wäre - und nichts anderes.
Die Fragestellung ist sachlich völlig falsch. Fakt ist, dass eine private Versicherung eine private ist und bleibt. Es müßte heißen, ob es dann evtl. eine gesetzliche Pflichtversicherung ist. Und nichts anderes macht einen Sinn!
ja natürlich, man muss es aber vorher ankündigen. Verweigert der Arbeitgeber so sollte man den Betriebsrat einschalten Falls keiner vorhanden die Gewerkschaft oder letztlich einen Anwalt. Anhand der Frage würde ich sagen, dass es sich nicht um die Personalakte sondern um die Gehaltsunterlagen handelt, die nicht Bestandteil der Personalakte sein dürften. Also ab ins Gehaltsbü+ro und dort fragen!
Beamte unterliegen der Aufassung des Gesetzgebers nach nicht der Schutzbedürftigkeit einer gesetzlichen KV, da sie Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall haben und sind daher nicht versicherungspflichtig. Alle andere Arbeitnehmer sind grundsätzlich pflichtversichert.
Eigentlich gibt es da nur die objektiven tests von stiftung Warentest, alles andere ist sehr tendenziell und möglicherweise gesponsort.