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giu2003

03.07.2008
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giu2003
03.07.2008, 10:50
NeueZarge wenn diese leicht beschädigt? Mietrecht?

Wir hatten am 27.06.2007 Wohnungsübergabe und laut Protokoll wurden kleine Beschädigungen an der Küchenzarge festgehalten. Das diese beseitigt werden müssen wurde nicht gesagt. Zwei tage später verlangt unser Vermieter jetzt 320 Euro für eine neue Küchenzarge. Darf er das????

...zum Beitrag
Antwort
von giu2003
05.07.2008, 08:02

dummerweise bin ich bei der Wohnungsübergabe der Meinung gewesen die Kerben an der Küchentürzarge würden für den Folgemieter als bereits vorhanden aufgenommen. Da in dem Gespräch der Übergabe nicht von einer Reperatur geschweige denn von einer Ersetzung der Zarge die Rede war. Jetzt habe ich gelesen das lediglich der Zeitwert der Zarge, nicht aber eine komplett neue Zarge inkl. Entsorgung und Neueinbau zu ersetzen wäre, wobei bei solchen kleinen Beschädigungen sogar das übertrieben ist und das auch wenn wir eine Hapfpflichtversicherung hätten diese ebenso nur den Zeitwert ersetzen würde. Ist das Richtig so???

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