Vielen Dank für eure schnellen Antworten.
Es geht hier ja hauptsächlich, um den Urlaub aus 2010, den sie sich sehr wohl erarbeitet hat. Ist jemand im Beschäftigungsverbot ist dies mit Krankheit gleich zu setzen. Da bekommt jeder Arbeitnehmer Urlaub...so auch meine Freundin. Wenn das Gesetz es so vorsieht, ist die Moralfrage, ob sie sich den Urlaub erarbeitet hat überflüssig.
Im Personalrat bin ich selbst drin. Wir haben darin keinen Einfluss, da es hier um eine rechtliche Frage geht. Bei der Gewerkschaft war sie schon, die sind der Auffassung, dass ihr der Urlaub nicht gestrichen werden kann, da sie keine Möglichkeit hatte ihn zu nehmen.
Nun meint aber die Behörde trotzdem, dass sie den Urlaub streichen will.
Sie wird wohl nicht drum rum kommen, sich einen Anwalt zu nehmen....