ja natürlich. der bescheid wird zwar nicht mehr geändert aber der neue Behinderungsgrad wird rückwirkend anerkannt bei der nächsten Steuererklärung und auch das Geld wird rückwirkend erstattet.
guck mal unter www.gold.de hab von denen für zwei 333 goldketten über 70 euro bekommen
versuch es mal mit schwarzem kaffee mit zitrone. schmeckt zwar widerlich, hilft aber sogar gegen migräne
Wende dich sofort an den Mieterschutzbund. Sollte die Wohnung tatsächlich feucht sein und die Vermieterin hat das mutwillig verschwiegen hast du ein Rücktrittsrecht vom Mietvertrag.
wie wäre es mit Trukzob
doch können die. ihr habt beide den vertrag unterschrieben und dem stromanbieter ist es egal wer den strom von euch beiden bezahlt, denen ist es auch egal wer von euch beiden den strom verbraucht hat.
Der Betriebsrat MUSS sogar wissen wer schwerbehindert ist, denn im Betriebsrat sitzt auch automatisch der Schwerbehindertenvertrauensmann bzw. frau. Was er nicht wissen muss ist die Höhe des Grades der Behinderung. Schwerbehindert ist man ab einem Grad der Behinderung von 50. Darunter gilt man "nur" als behindert und hat auch keinen gesetzl. Anspruch auf Sonderurlaub. Wenn der Betriebsrat aber nicht weiss wieviel und wer als schwerbehindert im Betrieb arbeitet, kann er sich auch nicht für die Leute richtig einsetzen. Es ist ja auch kein Vertrauensbruch wenn man das dem Betriebsrat mitteilt, schliesslich ist der Betriebsrat für die Bediensteten da.
ich denke mal das diese frau dich nur als lückenbüßer benutzt hat. am besten ist du vergisst sie ganz schnell. such dir ein hobby das dich ausfüllt, das hilft gegen die einsamkeit.