Ich habe dem Händler schon mehrmals angeschrieben das ich ihm das Geld per Paypal wieder zurückerstattet habe und ihm die Transauktionnummer von Paypal mitgeteilt . Als Antwort bekomme ich immer wieder " SIE WERDEN ABGEMAHNT " weitere Rechtliche schritte folgen

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nimm lieber 32GB

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Mittlerweile kommen anrufe von irgend welchen Außländer die uns übelst beschimpfen weil der Preis fest ist.

Angerufen wird immer UNBEKANNT

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also mit der kündigung das weiss ich ja

ich will ja nur wissen ab ich Teilkasko weg lassen kann

die Versichrung sagt nein geht

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ICH GLAUBE ICH WURDE FALSCH VERSTANDEN ICH WILL NICHT MEINE AUTOVERSICHERUNG KÜNDIGEN

SONDERN NUR TEILKASKO RAUS HABEN

NUR HAFTPFLICHT VERSICHERT SOLL DAS FAHRZEUG SEIN

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Hier bitte schön hast was für deinen Rechtsanwalt/in

kannst es auch gerne der Käuferin schicken


Nein. Als privater Verkäufer unterliegen Sie nicht den Bestimmungen des Fernabsatzrechts (§§ 312b ff. BGB). Sie sind daher gesetzlich nicht verpflichtet, dem Käufer ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einzuräumen.

Sie haben aber die Möglichkeit, Ihren Käufern freiwillig ein solches Recht einzuräumen. Dabei können Sie die Bedingungen (Fristen, Kostentragung, etc.) frei definieren.

steht in den ebay AGB´S drinne.Sie soll sich mal die richtig durchlesen was Sie anscheinend nicht gemacht hat

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Nein muss es nicht zurücknehmen pech für die Käuferin.Sie hätte sich vorher genau erkundigen sollen.Also eine Rücknahme verweigern.Soll Sie es doch wieder weiter verkaufen über ebay wo liegt das Problem.

Ich habe mal vor 1.Jahr mal bei so einen Fall gehabt.Habe einen Display verkauft für (iphone 3GS) nach erhalt der Ware schrieb mich der Verkäufer an der Umbau wäre zu kompliziert es könnte dabei was kaputt gehen daher möchte er das Display zurückgeben habe es abgelehnt nicht mein Problem.Er schrieb zurück das er zum Anwalt gehen würde wenn ich es nicht zurücknehmen würde.Hat er auch gemacht nach ein 1-2 Briefen habe ich nieder was gehört.Mein Anwalt hat mir zugesichert sobald die Rücknahme in der Auktion ausgeschlossen ist kann der Käufer/in nichts machen es sei denn es würden Mängeln verschwiegen daher wenn Sie dir nochmals schreibt nicht mehr antworten da du deine Pflicht erfüllt hast.Wir sind bei ebay nicht auf dem KINDERGARTEN hätte Sie sich das Gehäuse bei einem Händler kaufen können da hätte Sie Rückgaberecht.Und bevor man sich was bei ebay kauft sollte man wissen was man da kauft

ich sage nur dumm gelaufen für die Käuferin wir sind bei nicht "WÜNSCH DIR WAS"

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es ist ein Händler der Stahl und Sanietär Sachen verkauft

es hat 20 Stück eingestellt alle weg

was mir komisch vorkomm die Rechtschreibung inder Beschreibung sehr MANGELHAFT

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KEINER NE ideee

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