hi,
also ich hatte ein ähnliches problem vor knapp einem jahr, hätte aber rechtlich keinen rückenhalt gehabt, da ich in einem studentenwohnehim gewohnt hab. allerdings konnte ich meine vermieter in form einer vorführung der lebensverhältnisse der ratten davon überzeugen, dass ich nicht rausfiege. ich weiß ja nicht wie dein vermieter so drauf ist, aber vielleicht kannst du ihm sowas auch vorschlagen. als ich meinem vermieter von der vorigen wohnung (vor dem studentenwohnheim) mitteilte, dass ich ratten halte, meinte der, dass sie als kleintiere zählen, aber ich hab auch schon gelesen dass das strittig ist. für ihn spielte nur eine rolle, dass ich, falls die tiere schaden verursachen sollten, diese auch beseitigen werde, bevor ich ausziehe, aber das ist ja logisch.