nein du musst nicht warten , du kannst sie auch auf dem flohmarkt verkaufen

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die provision nennt sich verkaufsprovision , warum wohl ?

und wo hast du denn geguckt ?

http://pages.ebay.de/help/sell/fees.html

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Jetzt hat sie mir mit Strafanzeige gedroht

na und ? wer nicht voll bezahlt bekommt auch keine ware

bedanke dich für die anzahlung und schreibe ihr wenn der restbetrag da ist wirst du die bücher versenden :-D

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Kann ich da noch zusätzlich (oder zusammen) einen Ebay Shop eröffnen als Privat Person.

nein , da sollte man aber mit ein bißchen nachdenken alleine drauf kommen , ein shop ist IMMER gewerblich

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der support sagt dazu:

Natürlich kannst Du Dich auch zum Thema „Ebay“ auf dieser Plattform informieren. Wir möchten allerdings an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Teilnahme bei Ebay entsprechend der AGB von Ebay erst ab erreichter Volljährigkeit (18 Jahre) erlaubt ist.Vielen Dank für Dein Verständnis!

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das sagt der support dazu:

Natürlich kannst Du Dich auch zum Thema „Ebay“ auf dieser Plattform informieren. Ich möchte allerdings an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Teilnahme bei Ebay entsprechend der AGB von Ebay erst ab erreichter Volljährigkeit (18 Jahre) erlaubt ist.Vielen Dank für Dein Verständnis!

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deine eltern können doch sicherlich auch lesen , oder ?

dann sollen sie mal in die ebay hilfe gucken , da steht alles ;)

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Kann mich bitte jamand aufklären ???

das sollten deine eltern tun

Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt.** Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht bei eBay anmelden.**

quelle : ebay agb

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wie zum Teufel komm ich dazu Kreditheini zu spielen

du hast bei der anmeldeung doch die agb akzeptiert , hast du sie nicht gelesen ?

wenn sie einem nicht zusagen dann meldet man sich da nicht an

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der support sagt dazu:

Natürlich kannst Du Dich auch zum Thema „Ebay“ auf dieser Plattform informieren. Wir möchten allerdings an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Teilnahme bei Ebay entsprechend der AGB von Ebay erst ab erreichter Volljährigkeit (18 Jahre) erlaubt ist.Vielen Dank für Dein Verständnis!

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der support sagt dazu :

Natürlich kannst Du Dich auch zum Thema „Ebay“ auf dieser Plattform informieren. Wir möchten allerdings an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Teilnahme bei Ebay entsprechend der AGB von Ebay erst ab erreichter Volljährigkeit (18 Jahre) erlaubt ist.Vielen Dank für Dein Verständnis!

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Natürlich kannst Du Dich auch zum Thema „Ebay“ auf dieser Plattform informieren. Ich möchte allerdings an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Teilnahme bei Ebay entsprechend der AGB von Ebay erst ab erreichter Volljährigkeit (18 Jahre) erlaubt ist.Vielen Dank für Dein Verständnis!

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bist du ein neuer verkäufer , und musst an dem pilotprojekt teilnehmen ?

http://www.wortfilter.de/news11Q3/4197-Pilotprojekt-neues-Zahlungsverfahren-eBay.php

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in deutschland ist es GRUNDSÄTZLICH verboten fälschungen zu verkaufen

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welche antwort hat dir hier denn nicht gefallen ?

http://www.gutefrage.net/frage/fussballtickets-bei-ebay-verkaufen-legal-oder-illegal

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