Antwort
Es ist so, der Vollstreckungsbescheid ist 30 Jahre vollstreckbar, d.h. du kannst dagegen nichts mehr tun. Aber um den Zahlungswillen und bereitschaft zu zeigen, würde ich dir raten, fang mit der Ratenzahlung einfach an. So umgehst du unnötigen streß und hast die Angelegenheit schnell von der Backe.