Ich habe vor dreieinhalb Jahren Anspruch auf ALG1 erworben und bin dann nach Neuseeland 'ausgewandert'. Nun habe ich vor wieder nach Deutschland zurückzukehren. Mein Arbeitsberater hat mir erklärt daß ich bei Rückmeldung innerhalb von 4 Jahren einen Weiterbezug von ALG1 beantragen kann.
Soweit so gut...
Die 4 Jahre laufen am 30 April 2012 ab. Danach verfällt der Anspruch nach Auskuft der Arbeitsagentur vollständig. Das ist mir ein paar Monate bzw ein halbes Jahr zu früh aber den Anspruch möchte ich nicht verfallen lassen. Daher überlege ich nun mich im April 2012 zurück zumelden und dann im Mai wieder bis August oder September 2012 (also 4-5 Monate) nach Neuseeland zu reisen um dort mein Haus zu verkaufen. Im Anschluss daran, also im September 2012, würde ich wieder nach Deutschland kommen und zunächst weiter ALG1 beziehen.
Die konkrete Frage lautet also: Ist die Aussetzung des Leistungsbezugs ein zweites Mal möglich auch wenn die gesetzliche Frist von 4 Jahren bereits in der ersten Unterbrechung abgelaufen ist? Oder ist diese Frist als ein maximaler Gesamtzeitraum zu betrachten in welchem die zuvor erworbene Leistung zurückgestellt werden kann?
Ich wäre sehr dankbar für jede Antwort.
Jan