Da das Prinzip des privaten Landbesitzes in unterschiedlichen Ländern auch unterschiedlich beurteilt wird, stellt sich mir für uns in Deutschland die Frage, ob ein zum Beispiel im neunzehnten oder auch zwanzigsten Jahrhundert durch Kauf erworbenes Grundrecht dem in der Vergangenheit oft nach Gutdünken hoheitlich vergebenen (geschenkten) Grundrecht gleichzusetzen ist.
Für von einem Fürsten als nützlich erscheinende Taten, verwaltungsrechtlicher, kriegerischer oder auch anderer Art, wurden in vergangenen Jahrhunderten oftmals große, teilweise sehr große Ländereien an Untertanen vergeben, die dann in den absoluten Privatbesitz übergingen und vererbt wurden.