Hallo,
ich habe das Grundgesetz vom Stand 11.07.2014 vor mir zu liegen.
Im GG Art 146 steht: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Nun gibt es in diesem GG einen Anhang, welcher mich sehr interessiert was Artikel 5 betrifft:
Artikel 5
Künftige Verfassungsänderungen
Die Regierungen der beiden Vertragsparteien empfehlen den gesetzgebenden Körperschaften des vereinten Deutschlands, sich innerhalb von zwei Jahren mit den im Zusammenhang mit der deutschen Einigung
aufgeworfenen Fragen zur Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes zu befassen, insbesondere
in bezug auf das Verhältnis zwischen Bund und Ländern entsprechend dem Gemeinsamen Beschluß der
Ministerpräsidenten vom 5. Juli 1990,
in bezug auf die Möglichkeit einer Neugliederung für den Raum Berlin/Brandenburg abweichend von den
Vorschriften des Artikels 29 des Grundgesetzes durch Vereinbarung der beteiligten Länder,
mit den Überlegungen zur Aufnahme von Staatszielbestimmungen in das Grundgesetz sowie
mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen einer Volksabstimmung
Hier meine Frage:
Was passiert wenn die zwei Jahre rum sind, sprich am 11.07.2014?
Gibt es da einen Volksentscheid oder wird man wieder um ein paar Jahre rumdrucksen?