Hallo.

Ich habe mal gelesen, dass die Mobilfunkanbieter IP-Adressen zur Internetnutzung im Allgemeinen für 7 Tage speichern dürfen. Wie verhält sich dies jetzt aber bei der Abrechnung meines Datenvolumens. Dazu muss doch ersichtlich sein, wann ich wielange im Internet war bzw. Wie viel Volumen z.B. ich in einem Monat bereits verbraucht habe. Das geht ja quasi nicht mehr bei dieser 7 Tage Regel. Noch dazu habe ich ja eine Einspruchsfrist, wenn ich Fehler in meiner Handyrechnung festelle.