Verkehrssicherungspflicht - Vermieter - Nutzung einer Treppe

Hallo!

Folgende Situation:

Eine Mieterin, hat ohne den Vermieter vorab darüber in Kenntnis zu setzen, eine Holztreppe ohne Handläufe zimmern lassen und einfach an die Hauswand zu ihrer Mietwohnung unterhalb des Küchenfensters angelehnt.

Laut Aussage der Mieterin nutzt nur deren Katze diese Treppe, um aus dem Küchenfenster direkt in den Garten und zurück zu gelangen. Es ist allerdings bekannt, dass das die Mieterin selber auch schon getan hat sprich aus dem Küchenfenster geklettert ist und über diese Treppe in den Garten gelangt ist bzw. sicherlich auch zurück über diese Treppe in's Haus gelangt ist.

Ich möchte natürlich nicht im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht als Vermieter haften, wenn hier etwas passiert, denn ich kenne ja jetzt die bauliche Situation und kann micht jetzt nicht mehr im Falle eines Unfalls damit rausreden ich hätte nichts von der Treppe gewusst.

Ist es jetzt der richtige Weg, wenn ich per Einschreiben an die Mieterin auf meine Verkehrssicherungspflicht hinweise und sie dazu auffordere, dass das Verwenden der selbst gebauten Treppe, als Ausstiegshilfe von der Küche in den Garten strikt zu unterlassen ist u.a. auch wegen der Gefahr, dass ihr kleiner Enkel bspw. unbeaufsichtigt die Treppe zu nutzen versucht?

Sollte man in diesem Zusammenhang zusätzlich in dem Schreiben darauf hinweisen, dass ich als Vermieter mich von sämtlichen Verkehrssicherungspflichten was eine Nutzung der Treppe anbetrifft freistelle, sollte sie dennoch die Treppe nutzen und etwas passieren? Soweit dies in diesem Einzelfall natürlich möglich ist.

Kann ich der Mieterin ggf. die Treppe gänzlich verbieten sprich sie dazu auffordern die Treppe abzubauen, auch wenn in Zukunft tatsächlich nur noch die Katze die Treppe nutzen sollte?

Die Treppe ist wie oben beschrieben nur angelehnt und nicht fest mit dem Haus\Mauerwerk verbunden.

Vielleicht hat ja jemand in ein paar Stichworten eine Idee, welche Schritte man hier einleiten könnte\müsste.

Vielen Dank.

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Hier die pragmatische Lösung: Die Mieterin erhält per Einschreiben die Aufforderung die "Aufstiegshilfe" abzubauen, da a) Eigengefährung b) Gefährung anderer bspw. unbeaufsichtigt spielender Kinder c) EInbruchschutz

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