Aufwandsentschädigung aus klinischen Studien bei BAföG angeben?
Folgende Situation beschäftigt mich derzeit:
Ab Sommer diesen Jahres werde ich ein Jahr lang den BUFDI machen, also Ausbildungsvergütung in Höhe von 465 erhalten. Zusätzlich Kindergeld, das wird aber nicht beim BAföG angerechnet.
Nun stehe ich vor vielen Hürden, wie beispielsweise der Anschaffung eines Führerscheins. Diese zusätzlichen finanziellen Belastungen würde ich gerne in Form von Aufwandsentschädigungen aus klinischen Studien stemmen. Nun ist natürlich die Frage, ob und inwiefern ich das beim Amt angeben muss, ob es dazu führt das es gestrichen wird und und und. In einem anderen Forum habe ich gelesen, dass Entschädigungen bspw. für die Plasmaspende auch nicht angegeben werden müssen, das Bafög also unberührt bleibt.
Trotzdem bleibt die Frage, ob dann nicht das Finanzamt Geld haben möchte, also ich dann beim BAföG keine Abzüge habe, aber durch die Teilnahme eine Steuererklärung machen müsste um die Entschädigung zu versteuern, i.d.R. muss ich als Geringverdiener ja keine machen.
Vielen Dank für eure Antworten!
gehirnfehler