Ich habe aus erste Ehe zwei Kinder, die mir als Kleinkinder entzogen wurden und zu denen ich über 30 Jahre keinen Kontakt hatte. Habe wieder geheiratet und mir mit meinem zweiten Ehemann etwas aufgebaut. Nun ist mein zweiter Ehemann verstorben und ich möchte für den Fall meines Todes die Erbsache klären. Ich bin jetzt Alleinerbin, sind meine leiblichen Kinder erbberechtigt? Wie kann ich Sie auf ein Pflichtteil setzen? Werde dieses Jahr 78 und möchte gern vor meinem ableben alles klären. Danke für jede hilfe