Bezug zum Niedersächsischen Fischereigesetz
ich interessiere mich für das Angeln an der Leda, insbesondere im Bereich unterhalb des Sperrwerks. Dabei habe ich bereits das Niedersächsische Fischereigesetz (Nds. FischG) sowie die jüngsten Änderungen zur Freizeitfischerei und Sachkundeanforderungen studiert.
Mir ist bekannt, dass das Fischereirecht in Niedersachsen grundsätzlich beim Eigentümer des Gewässers liegt und für viele Gewässer Fischereierlaubnisscheine notwendig sind. Gleichzeitig habe ich gelesen, dass einige Gewässer als „freie Gewässer“ gelten, in denen das Angeln ohne Erlaubnis möglich sein soll.
Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Fragen:
- Gelten für den Bereich der Leda unterhalb des Sperrwerks spezielle Regelungen hinsichtlich der Fischereierlaubnis?
- Ist für das Angeln dort eine Fischereierlaubnis oder ein Angelschein erforderlich, oder handelt es sich um ein freies Gewässer, in dem ich ohne Genehmigung angeln darf?
- Besteht generell eine Pflicht zum Nachweis der Sachkunde (Fischereischein) auch beim Angeln in freien Gewässern gemäß Niedersächsischem Fischereigesetz oder anderen einschlägigen Vorschriften?
- Haben sich durch die jüngsten EU-Verordnungen zur Fischereikontrolle oder durch Änderungen im Nds. FischG relevante Pflichten ergeben, die ich beachten muss?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir diese Fragen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage und praktischen Handhabung beantworten könnten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.