Antwort
Der "Schaden" bzw. das Fehlen wurde nicht im Übergabeprotokoll festgehalten. Ich wurde lediglich in einem Brief darüber informiert, dass die eine Firma dafür beauftragen, ohne Chance auf eigene Nachbesserung! In dem Protokoll wurden keine Mängel festgehalten. Die Tür habe ich selbst entfernt, da diese überflüssig war. Bei Übergabe war sie unbeschädigt und wie zu dem Tag als ich einzog, da sie die ganzen Jahre im Keller unbenutzt stand. Hier hat der Mieter also einfach selbst den Mangel beseitigt. Soll ich schriftl. Widerspruch einlegen? Gibt es eine Rechtssprechung auf die ich mich beziehen kann? Wie bekomme ich mein Geld? Da der Vermieter die Summe mit meiner Kaution verrechnet???DANKE FÜR DIE VIELEN HILFREICHEN TIPPS!!!