Diese Fragestellung und die Antworten sind zwar schon älter, aber die Antworten sind größtenteils falsch oder unvollständig. Natürlich darf der Eigentümer auf seinem Grundstück parken, wenn er das Auto im Bedarfsfall sofort wegfahren würde.

Der Vorderlieger hat dem Hinterlieger die Durchfahrt in zumutbarerer Weise zu gewähren. Doch was ist zumutbar? Dieser Begriff ist nicht wirklich rechtlich gesichert, aber es gibt in Deutschland Urteile, dass das Auffordern und das Warten bis zu 5 Minuten durch den Hinterlieger als zumutbar gelten. Es ist ja z.B. auch zumutbar 5 Minuten länger auf den Bus zu warten.

Das wäre natürlich nervend, sowohl für den Vorderlieger, als auch für den Hinterlieger, wenn das 3 mal täglich so von statten geht. Insofern sollte sich vor allem der Hinterlieger um eine privatrechliche Vereinbarung bemühen, die über die reine Grundbuch-Eintragung hinaus geht, um solche Fälle, die ja auch schnell als Schikane ausgelegt werden können, auszuschließen. Meist ist ja gerade der Hinterlieger nicht an einer solchen Vereinbarung interessiert.

Darüber hinaus ist der Hinterlieger verpflichtet, sein Wegerecht schonend auszuüben, Das bedeutet auch, dass er auf unnötiges Ein- und Ausfahren verzichten sollte. Insbesondere wenn auch auf der Straße Parkplätze vorhanden sind.

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Es gibt dieses Detail. Es steckt in der zeitlichen Abfolge. Barbarotti erhält das Manuskript über die angeblichen Vorfälle aus Mousterlin am 16. 8. 2007. Die Unterlagen wurden am 14. 8. 2007 in Kairo eingesteckt. Am Ende wird im letzten Kommentar dieser Unterlagen erwähnt, dass es eigentlich nicht geplant war, dass die eine Wasserleiche gefunden werden sollte, aber ... egal. Nur musste der Täter eben dieses Wissen spätesten am 14. 08. 2007 niedergeschrieben haben. Die Leiche wurde aber erst am 15. 08. 2007 gefunden. Das ist eben der entscheidene Hinweis darauf, dass all die Briefe und diese Unterlagen nur der Irreführung der Polizei dienen. Ohne dieses ganze unnütze Wissen, wäre es normal gewesen den Ehemann der gefundenen Wasserleiche, so lange dieser nicht gefunden ist, in den Kreis der Verdächtigen aufzunehmen und zu überprüfen. Ein ganz normaler Vorgang. Der dann auch zum Erfolg führte. Die ganzen Verbindungen zu den anderen Opfern, hätte es doch gar nicht gegeben. Es war eben nur diese komplett falsche Geschichte, mit der es dem Täter gelang, nicht nur die Polizei, sondern auch den Leser abzulenken. Obwohl ja mehrfach in dem Buch genau auf diesen Umstand hingewiesen wurde. Übrigens das gleiche Grundmotiv wie bei Lee Childs "Sniper". Der Punkt ist, man muss das Buch sehr konzentriert lesen, sich auch mit den Datumsangaben und so weiter beschäftigen. Ich sehe nur den Schwachpunkt darin, dass eigentlich genau das Frau Backmans Aufgabe war.

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In der Regel ist es doch so, dass sich die Besitzer des hinteren Grundstücks in der previligierten Situation sehen, oftmals sogar den Weg als "ihren Weg" bezeichen. Dem ist aber nicht so. Sie beitzen in der Regel ein Geh-, Fahr und Leitungsrecht, nur mit dem Recht ihr Grundstück zu erreichen und können dieses schonend (§1020 BGB) nutzen, sofern nichts Anderes zusätzlich vertraglich geregelt ist. Der Vordere, der, der den Weg (oder auch nur die Fläche) bereitstellt, hat das Grundstück immerhin bezahlt und unterhält es, zahlt ggf. Steuern und Gebühren. Er kann mit seinem Grundstück tun und lassen was er möchte, wie jeder andere Grundstücksbesitzer auch, nur eben mit der einzigen Einschränkung, dass er den Hinteren auf sein Grundstück lassen muss. Schonende Nutzung durch den Hinteren bedeutet jedoch auch, dass der Vordere sich auf seinem Grundstück nicht durch dessen Nutzung über Gebühr einschränken muss.

Nun zu den konkreten Tatsachen:

In der Regel werden diese hinteren Grundstücke nur zu Wohnzwecken genutzt und schonende Nutzung bedeutet so (wenn nicht anders im Grundbuch oder durch Baulast festgelegt) Zufahrt mit einem Pkw. Und auch, wenn die Pkw heutzutage immer breiter werden, sind sie keine 3 m, seltener sogar mehr als 2 m breit. Das bedeutet, dass Gerichte eine Durchfahrtsbreite von 2,5 m in der Regel als völlig ausreichend betrachten. Diese Breite sollte aber dann tatsächlich frei von Ästen und Zweigen zur Verfügung stehen.

Was nun das Wässern angeht, kann ich mir kaum vorstellen, dass die Vorderleute tatsächlich Tag und Nacht über mehere Monate im Jahr wässern. Zum einen wäre das sehr kostspielig, zum anderen wäre der Weg dann gar nicht mehr nutzbar, weil total verwässert. Ich vermute mal, diese Leute wässern nur oft, öfter eben als andere, öfter, als ihr es als notwendig erachtet. Und das ist ihr gutes Recht. Es ist eben ihr Grundstück ! Und da müssen sie auch keine Begründung liefern, warum sie es eben so machen, egal ob es aus Sicht anderer sinnvoll oder nicht sinnvoll ist.

Man sieht, der eigentlich Dumme ist in diesem Fall also immer der Hintere, denn er ist immer der Bittsteller, immer der, der etwas möchte, der, der ein Anliegen hat, der die Dinge nicht frei entscheiden kann, sie zu akzeptieren hat. Da hilft im Prinzip nur, dass der Hintere klare vertragliche Regelungen anstrebt, die seinen Interessen entsprechen. Die Frage wäre dann nur, warum sollte der Vordere solchen Regelungen zustimmen, was hat er davon ? Der Hintere muss also dem Vorderen in irgendeinerweise einen Interessenausgleich anbieten, so dass sich beide Parteien in einer für sie jeweils vorteilhaften Situation sehen. In den meisten Fällen läuft es darauf hinaus, dass der Hintere in irgendeiner Form eine Ausgleichszahlung an den Vorderen leistet, bis hin zur vollständigen Miete oder Pacht. Will er das nicht, muss er wohl oder übel die Pille schlucken.

Bieten also die Vorderleute immer gleich den Gang zum Notar an, dann sollte man die Chance auch nutzen. So genannte "Absprachen" führen nur ganz selten und oftmals auch nur kurzzeitig zum Erfolg.

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