Verkauf von Keramik! Geschäftsfelderweiterung? Muss man sich bei der Handwerkskammer melden?
Hallo zusammen,
ich habe ein Gewerbe über welches ich hauptsächlich online Textilwaren an und-verkaufe. Beim Gewerbeamt habe ich angegeben "Online Handel mit Textilwaren und Wohnaccessoires" . In der Zwischenzeit habe ich angefangen mit Ton zu arbeiten und fertige Wohnaccessoires an. Die Keramik Teile würde ich gerne über einen Online Shop verkaufen. Ist es zwingend erforderlich, mich bei der Handwerkskammer zu melden und anzugeben, dass ich nun Handwerkskunst mache? Also muss ich mein Geschäftsfeld erweitern oder kann ich beides zusammen laufen lassen und somit auch eine gemeinschaftliche Buchhaltung führen?!
Danke Euch im Voraus für Eure Hilfe!
Grüße, Eden
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