@PBmemorys, sie hat die 264 Euro nachweislich von mir erhalten und hat dies auch zu bestädigt und das Jugendamt weiß das auch. Krankengeld bekommt man nicht wie Lohn von 01-31 sondern je nach Abgabe des Auszahlscheines. Deswegen die Forderung von 264 Euro da der Unterhalt nicht immer am Ersten des Monates bei Ihr eingegangen ist oder stellenweise nicht in voller Höhe. Sie hat trotz Unterhalts den Vorschuss beantragt und mußte selbst schon einiges zurückzahlen, aber so kenne ich Sie !!!
@tipsie69,es wurde der volle Unterhalt von der Krankenkasse bezahlt. So als wenn ich selbst überwiesen hätte.
@MB2819, hab da angerufen und die wollen das ich es zahle wegen dem Zuflussprinzip.
Bei der Gesetzeslage zahlst und bist doch der Dumme
Naja, laut Sozialgesetzbuch I muß die Bekanntgabe der Aussteuerung korrekt und zeitnah erfolgen. War bei der UPD und habe mich beraten lassen. Juritisch zeitnahe ist bei zusammenhängerter Krankheit 2-3 Monate. In meinem Fall hätte die Info mit der ersten AU von der KK kommen müssen und nicht erst zig Tage nach Ende der Lohnfortzahlung. Mit Hinhaltetaktik meine ich die fehlende Bescheinigung sowie die Falschaussage beim AA(Krankengeld bis 13.05.11). Druck machen hat bisher nichts gebracht, denke mal das der Fall vorm Sozialgericht landet.