Also,
ich versuche es jetzt noch mal klarzustellen, damit das auch für jeden verständlich ist:
Wir beraten Menschen in verschiedenen problematischen sozialen Situationen Ihres Lebens. Dazu sind Gespräche mit einem hohen Vertrauensfaktor notwendig. Keinerlei Information darf außerhalb des Beratungsgesprächs kommen, es sei denn der Mensch, der beraten wird, stimmt dem zu.
Wir müssen eine Verschwiegenheitsvereinbarung bei Unterzeichnung des AV ebenfalls mit unterzeichnen.
Wir bekommen in allen Büros neue Türen, die einen 30-50 cm breiten von oben nach unten durchgehenden Lichschlitz aus Klarsichtglas aufweisen. Die Türen selber sind wohl schallgeschützt, so dass von dem Gesprochenen im Raum nichts nach draußen dringen kann.
Die Beratungsecke ist direkt neben der Tür und durch den Lichschlitz sehr gut einsehbar. Dies gilt dann ebenfalls für auf dem Beratungstisch ausgelegte Schriftstücke.
Wir dürfen die Lichtschlitze in den Türen nicht mit Michglasfolie bekleben, was für den Schutz der Klientel völlig ausreichend wäre. Dar Argument dagegen: Wir sollen jederzeit für jeden erreichbar sein.
Ich bräuchte jetzt gute Argumente, quasi pro Beklebung der Lichtschlitze. Dabei ist mir egal, ob die gesetzlich untermauert (Datenschutz, Würde des Menschen, etc.), oder in der Arbeit selber begründet sind, was ich ja auch schon oben beschrieben hatte...
LG H.