Hallo,

vielleicht solltest Du mal schreiben, was eine FOS ist, ich weiß das zumindest nicht.

Und was meinst Du mit "dann eine Klasse wiederholen" auf dem Gymnasium? Die 10. Klasse incl. Abschluss hast Du ja (hoffentlich) bestanden, dann gibt es ja keinen Grund, diese Klasse nochmal zu machen. Oder meinst Du die 11. Klasse? Das ginge sowieso nicht anders, weil die Oberstufe auf deutschen Gymnasien meines Wissens vollständig und ohne Unterbrechung besucht werden muss.

Abmelden kannst Du Dich nach dem mittleren Schulabschluss am Gymnasium übrigens jederzeit. Bevor du ins Ausland gehst, solltest du erstmal sagen, dass Du vorhast, danach wiederzukommen und Dein Abitur zu machen. Ob Du das dann machst oder Dich abmeldest, kannst Du nach der Rückkehr immer noch entscheiden.

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ok, hier geht's weiter...

eine Abmachung unterschreiben, in der ich mich zur Verschwiegenheit über diese Vereinbarung verpflichten musste, darum includiert war auch der Verzicht auf eine Bewertung auf dem Portal, wo ich die Wohnung gebucht hatte.

Ich würde gern wissen, ob eine solche Art von "Erpressung" überhaupt rechtens und damit bindend ist? Was könnte passieren, wenn ich nun trotzdem eine Bewertung schreibe, in der ich die knackende Heizung erwähne?

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Danke, aber meine eigentliche Frage ist noch nicht beantwortet. Wenn ich dem Verkäufer gegenüber den Wagen als privat verkaufe (ihm also einfach nicht sage, dass ich den Wagen teilweise beruflich genutzt habe), mache ich mich dann strafbar? Bzw. ist die Frage eigentlich relevant denn wer würde das jemals merken? Der Käufer kann das doch nicht wissen und auch nicht herausfinden, oder?

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Ok, danke, Stilllegung war dann offenbar der falsche Begriff, Abmeldung der richtige. Ich wusste nicht, dass es diesen Unterschied gibt. Nur schade, dass es bei 3 Antworten jetzt 2:1 steht. Es scheint doch immer wieder Leute zu geben, die gern auf etwas antworten, ohne wirklich kompetent zu sein. Aber ich würde fuji415 jetzt glauben, denn die Antwort schien mir am fundiertesten. Danke!

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Nein, da ist überhaupt kein Gehweg.

Fußgänger müssen auf der Straße (ich würde das allerdings gar nicht Straße nennen) gehen und mein Auto hat sie überhaupt nicht behindert. Es steht ja auch in keinster Weise dort, dass ich jemanden  behindert habe.

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Hallo, doch als FSJ-ler bekommt man ein Taschengeld (das man natürlich im Wohngeldantrag angeben muss), darum glaube ich eher, dass "Auszubildender" richtig ist. Ein Notiz-Feld gibt es dort übrigens nicht, das Formular ist ähnlich aufgebaut wie bei der Steuererklärung!

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Hallo, schon mal danke. Ja, ich hatte die volle Ausgabe und wir sind beide zu je 50% Besitzer des Gerätes. Damit keine Streitigkeiten aufkommen, haben wir extra gegen Verlust und Beschädigung für das Gerät eine Versicherung abgeschlossen. Was meint Ihr mit "neutral"? Ich kann die Einnahme ja nicht verschweigen. Also ich verstehe das so, dass ich die Einnahme meines Kollegen direkt gegen meine Ausgabe verrechne, womit ich dann also nur 7500 Euro ausgegeben habe, die ich dann wiederum über 5 Jahre absetzen kann. Richtig?

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