danke schonmal für die Antworten. Um das nochmal zu präzisieren: der Verwalter hat UNMITTELBAR nach Auftreten des Schadens bereits alles dokumentiert - also den Schaden am Gebäude, sowie den Schaden am Mobiliar. Der Schaden am Gebäude (Trockenlegung/ Parkett schleifen/ Streichen) ist bereits und glücklicherweise behoben. Nun haben wir ihm die Auflistung der Schäden (gemeint ist hier: Mobiliar, Bücher, Teppich ect.) zur Weiterleitung an seine Versicherung gegeben. So war es mit ihm abgesprochen. Wir haben natürlich bewußt den Neuwert und das Alter der Gegenstände angegeben, sodaß ein Zeitwert ermittelt werden kann. Nur: da müsste es doch Richtlinien geben, welchen Zeitwert z.B. ein 2 Jahre altes Ledersofa hat, bzw. warum sollte den ein Hausverwalter bestimmen wollen? Uns wundert nur, dass er den ganzen Schaden nochmal fotografieren zu will. Natürlich haben wir bestimmte Dinge (zermatschte Bücher z.B.) bereits weggeworfen, nachdem er den Schaden dokumentiert hat.

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