Ich habe heute einen elektrischen Tacker zurückgegeben, der defekt war. Kaufdatum war Mai.2015, das Gerät also noch kein Jahr alt. Der Umtausch erfolgte problemlos. Auf meine Bitte, mir nun eine Rechnung auf den heutigen Tag (31.03.2016) auszustellen, bekam ich zur Auskunft, dass es für diesen (umgetauschten) Tacker keine neue Rechnung gäbe, und eine erneute Gewährleistung von 2 Jahren auf dieses neue Gerät nicht gegeben wird, sondern die alte Rechnung gelte. Wie lautet hier das geltende Recht? Gibt es tatsächlich auf das umgetauschte Gerät keine "neue" Rechnung und somit eine um 11 Monate verkürzte Gewährleistung? Danke für eine qualifizierte Antwort.
Wie sieht die erneute Gewährleistung für ein Elektrogerät aus, das bereits einmal ausgetauscht worden ist?
Gewährleistung
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