Wenn man diese Pflicht gleichmäßig auf alle Wahlberechtigten verteilt, dann käme jeder je nach Wohnsitz in seinem ganzen Leben 0-2 mal bei Bundestags- oder Landtagswahlen dran. Das wäre der gerechte Weg.
Unsere Stadt geht aber den bequemen Weg: Einfach alle einteilen, die letztes Mal schon dran waren. Und so erwischt es immer wieder die gleichen. Bisher habe ich dort auch nur beruflich eingespannte Menschen erlebt, anderen, die viel mehr Zeit haben, kann man dies wohl nicht zumuten.
Frage: Widerspricht diese ungerechte Einteilung dem Gleichbehandlungsgrundatz, ist Sie also ein gerichtsfester Grund, die wiederholte Berufung abzulehnen? Nach Möglichkeit würde ich natürlich ein gerichtliches Verfahren vermeiden, es wäre aufwändiger als ein Wahlsonntag, aber wenn man anders sein leben lang nicht aus der Schraube rauskommt...