Also anscheinend hat sich jetzt alles geklärt und zwar folgendermaßen:
Da die lange Hauswand 16,99m lang ist und man noch 2mal ca. 0,50m Dachüberstand dazurechnen muss sind wir mit dem Gesamtmaß über den in der Landesbauordnung für Niedersachsen festgesetzten 17m, sodass wir als Grenzabstand die Gesamthöhe anstatt die halbe Höhe(min. 3m) des Mauerwerks von der Oberfläche bis zur Traufe als Grenzabstand nehmen müssen! Da ergeben sich bei uns jetzt ca.3,70m! Näher dürfen wir nicht an die gelb markierte Grenze, aber 1m habe ich noch rausholen können!
Trotzdem nochmal Danke für Eure Antworten!