Eine direkte Pauschale gibt es nicht, aber du kannst trotzdem versuchen, die Kosten pauschal unterzubringen. Werden sie dir gestrichen, hast du keine Möglichkeit, da du sie nicht belegen kannst.

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Nimm Deinen Einspruch zurück,dann kann Dir nix passieren. Verböserung ist definitiv zulässig!

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ja, ist doch schöner!
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Die reinen Umzugskosten kann man geltend machen, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt, d.h. man zieht an den Ort des neuen Jobs. Wie es mit den Mietkosten ist, weiß ich nicht, ich denke aber eher nicht.

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