Kommt auf die Situation an...wer schuld ist oder sich eher traut!
Eine direkte Pauschale gibt es nicht, aber du kannst trotzdem versuchen, die Kosten pauschal unterzubringen. Werden sie dir gestrichen, hast du keine Möglichkeit, da du sie nicht belegen kannst.
He watches as long as he wants to hört sich besser an!
Fenster putzen!
Nimm Deinen Einspruch zurück,dann kann Dir nix passieren. Verböserung ist definitiv zulässig!
Hab mir selbst zu Schul- und Studiumszeiten einige Jobs vermitteln lassen! Also JA!
Irgendwann zwischen November und April!
Die reinen Umzugskosten kann man geltend machen, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt, d.h. man zieht an den Ort des neuen Jobs. Wie es mit den Mietkosten ist, weiß ich nicht, ich denke aber eher nicht.
Ich werde mir alle Tips ansehen und eines aussuchen! Vielen Dank! LG
Okay, eine klare Meinung. Dann werd ich mir das Buch mal kaufen! Schönen Abend!