Hallo, haben Sie/hast du inzwischen irgendwelche seriöse Parfüm-Großhändler gefunden? Ich bin auch auf der Suche nach Parfüm-Großhändler allerdings melden sich in den meisten Fällen nur unseriöse Händler die nur Ihre Emailadresse zurück lassen und teilweise um Mitternach sich melden...hast du ja gestern auch eine Antwort von gewissen hartel@......bekommen. Sehr kurios dass es Großhändler gibt die nicht einmal eigene Internetseite haben. Hast du inzwischen mehr Erfahrung gemacht und kannst du mir Tips, Adressen, Preislisten geben?? Danke!

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Wichtig ist das der Aufenthalt im Ausland als Ausbildung im Sinne des Einkommensteuer anerkannt wird wie z.B. ein Praktikum, Auslandsemester, Au-Pair-Verhältnis usw. Wenn dein Sohn dort Institut eine Bescheinigung besorgen kann dass der Aufenthalt dort so etwas wie ein unbezahltes Praktikum ist bzw. er dort ein Sprachunterricht von mindestens 10 Wochen die Stunde bekommt, hätte er weiterhin Anspruch auf das Kindergeld.

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BaföG besteht aus Darlehen und Zuschuss. In der Regel jeweils 50:50 Prozent. Wie der Name schon sagt ist Darlehen zurück zu zahlen und der Zuschuss nicht. Darum wird beim BaföG die Höhe des Zuschussanteils als Einkommen angerechnent.

Ich gehe stark davon aus dass ein Studentendarlehen zurück zu zahlen ist und kann daher von der Familienkasse bei der Berechnung des Kindergeldes nicht als Einkommen angerechnet werden.

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Das Kindergeld wird weiterhin von der Familienkasse zu beziehen sein, dort wo deine Mutter wohnhaft ist. Wohnort des Kindes ist unerheblich (Ausnahme nicht volljährige Kinder) sofern die Voraussetzungen des Kindergeldes (Alter, Ausbildung, Einkommen) erfüllt sind. Am einfachsten ist der Dauerauftrag bei der Bank. Du hast natürlich auch die Möglichkeit einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes bei der Familienkasse (deiner Mutter) auszufüllen weil du nicht mehr im Haushalt der Mutter lebst und sie für dein Unterhalt nicht aufkommen muss. Dann wird das Kindergeld von der Famka direkt auf dein Konto überwiesen. Allerdings musst du einige Unterlagen ausfüllen und mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 12 Wochen rechnen.

Das Kindergeld beträgt für die ersten 2 Kinder jeweils 184,,00 Euro, für das dritte Kind 190,00 Euro und ab d. 4. Kind 215,00 Euro.

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