Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: 3. Modernisierungsgesetz in Bayern - Soll Bürokratie abgebaut werden, auch wenn dabei Umweltauflagen gelockert werden?
    • Warum gibt es keinen Weltraumtourismus auf dem Mond?
    • Geld sparen - wie schafft ihr das?
    • Kennt ihr eure negativen Eigenschaften und könnt damit umgehen?
    • Wie sehr begleitet dich KI im Alltag?
    • Was war der Moment, in dem du gemerkt hast: "Okay, jetzt bin ich wirklich erwachsen" 😅?
    • Alle Beiträge
    • Radiokooperation mit Absolut HOT 🔥
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Wechseljahre (mit der Influencerin blondbynana)
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen unheilbar kranken Lungenkrebspatienten
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

fuertherbse

13.06.2011
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
2
Beiträge
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

FraGenius

Erste Frage gestellt.

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
Eve83
28.12.2011, 10:22
Zwangsvollstreckung im briefkasten

Hallo,

Ich habe vor ca. 1 jahr einen mahnbescheid bekommen. Damals keinen widerspruch binnen 2 wochen gestellt. Jetzt liegt post im briefkasten, das der zwangsvollstrecker kommt. Was nun? Ich werde dieses geld nicht bezahlen. Es geht um geld das mein opa mir gegeben hat und dieser jetzt das geld jetzt fordert. Kann ich noch dagegen klagen, oder ist es zu spaet? Muss ich das geld zahlen? Bitt um antwort Danke

...zum Beitrag
Antwort
von fuertherbse
28.12.2011, 14:51

Da du die Frist zum Widerspruch verpasst hast bist du zur Zahlung verpflichtet , "durch stillschweigen anerkannt" oder so ähnlich. Es bleibt dir nun der Gang zum Anwalt. Der müßte dir helfen können das Geld wieder aus dem Opa rauszuklagen. Da mußt du dann allerdings nachweisen das dein Opa das Geld zu Unrecht von dir forderte.

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel