Gibts bestimmt.
Ist aber nach StGB § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses und wird mit Haft oder Geldstrafe bestraft.
Gibts bestimmt.
Ist aber nach StGB § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses und wird mit Haft oder Geldstrafe bestraft.
Da kannst bedenkenlos tanken.
Das Loch kommt von dem Druck auf deine Haut.
Das schwarze könnte einfach nur Ablagerung von dem Metall sein, oder „mitesser“ die sich durch Talg angelegt haben. Versuch einfach das schwarze mit einem warmen Lappen und neutraler Seife weg zu waschen