Schau mal im Aktivitätsprotokoll.
Hast du einen Alienware Laptop? Und wie meinst du "koppeln"?
Also das Ativ S ist schon ein sehr feines Handy. Das LG zwar auch, aber Windows Phone ist nicht ganz so hackelig und lässt sich m.E. besser bedienen.
Es hat nämlich einer zu meinem Sohn sowas geschrieben:
In Deutschland gilt jeder erst AB EINER VERURTEILUNG als Täter, bis dahin lediglich als Beschuldigter. Das bedeutet auch: Ein Beschuldigter kann Dich wegen Rufmordes anzeigen/belangen, wenn Du ihn unbewiesenermaßen als "Täter" bezeichnest. Erst ab einer Verurteilung durch ein Gericht DARFST Du ihn als "Täter" bezeichnen, ohne daß es eine rechtliche Handhabe gegen DICH gibt.
Das ist ein Grundprinzip bundesdeutscher Rechtsprechung und überhaupt der vielzitierten "Rechtsstaatlichkeit". Wir sind ja hier nicht in Absurdistan (momentan bestes Beispiel dafür: Ukraine /Timoschenko/jetzt auch noch wegen Mordes angeklagt...).
Sprich: pass' auf, was Du hier schreibst, es kann tatsächlich vor Gericht gegen Dich verwendet werden! "Beschuldigter" darfst Du schreiben, "Täter" nicht. Daß Du erst 13 bist zählt dabei übrigens nicht, die rechtliche Verantwortung für die (ALLE!) Aktivitäten auf dem von Dir verwendeten Internetzugang tragen momentan Deine Eltern!
Daß das Internet kein rechtsfreier Raum ist, haben mittlerweile schon ziemlich viele Leute erfahren müssen - und damit sind jetzt nicht die Abmahnanwaltsgeschichten gemeint!