1. Widerspruch geht zum Sachbearbeiter - der entscheidet neu - keine Abhilfe
2. Widerspruch wird vom Kunden aufrecht erhalten - geht er an den Widerspruchsausschuss (mehrere Sachbearbeiter die gemeinsam entscheiden)
...wird wieder nicht abgeholfen geht es in die nächste Instanz (Sozialgericht und so weiter ...)
Bin mit meiner Frau dort
Natürlich sind solche Leistungen nicht vom beh. Arzt über die GKV abzurechen. Medizinisch notwendige Behandlungen sind zunächst zwar vom Arzt natürlich durchzuführen und auch über die egk abzurechnen; jedoch erhebt die GKV Regressansprüche in einem solchen Fall
Gechillter rauchen ; also nicht die ganze Zeit wie nen wilder rauchen, sondern Pausen zwischendurch ohne zu ziehen; dazu mehr trinken und nicht auf nüchternen Magen rauchen, sondern vorher was essen. Dann läuft das, wette ich :)
Ich würde einfach direkt mal anrufen bei der Versicherungsgesellschaft und erfragen ob der Widerruf hingelegt ist. Vllt hat sich das mit der Abbuchung nur überschnitten und du erhältst den Betrag eh erstattet.
Was zieht sich hin und womit sollte es ein Problem geben?
Bei medizinischer Notwendigkeit (beurteilt der behandelnde Kieferchirurg) ist die Abrechnung über die egk möglich. Dies ist beim ziehen der Weisheitszähne eher selten der Fall ; kann dir aber dein Chirurg beantworten ob er eine entsprechende Indikation gegeben sieht
Erschleichung von Sozialleistungen und natürlich sehr strafbar !!!!
Definitiv die Amy 440 - hier wirst du in der Preisklasse nix besseres finden
Da gibt es viele - würde immer für den Einstieg eine Amy empfehlen. Beispielsweise die Amy 440 oder 630
Das müsste eine Amy 630 sein
Aufgrund des kausalen Zusammenhangs zwischen Erkrankung und OP zahlt die Kasse fortlaufend KG - da hier ja auch sicherlich eine fortlaufende Arbeitsunfähigkeit nach der OP besteht bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit längstens aber 78Wo. Die Höhe des KG sind etwa 70 % vom brutto bzw 90 % vom netto
City shisha aufm Steindamm, kompetent ist auch was anderes aber da gibt's wenigstens welche zu kaufen
Lt. Gesetz ist in ganz Deutschland der Zutritt erst ab 18 - das gilt auch für
Kassel
Nein man sollte auf keinen Fall mit Holzkohle rauchen, wenn meine keine rauchvergiftung Erlangen möchte
1. grundsätzlich ist es dir natürlich frei gestellt kein Foto einzureichen und keine egk zu erhalten. Die Kasse ist verpflichtet dir einen Anspruchsnachweis für den jeweiligen Behandlungstag auszustellen. Damit kannst du dann einmal zum Arzt und dem erklären das du keine egk hast. Des Weiteren es werden keine versichertenkarten ins Internet hochgeladen auf der G1 sind lediglich Status +Adresse + Geburtsdatum, KV Nr auf die aktuell erscheinende G2 wird eine zentrale Steuerung beabsichtigt (adressdaten auf der karte kann zentral zB von Kasse oder ggf. Arzt / einer sogenannten Onlinepraxis abgeändert werden)
Grundsätzlich ja. Aus Sicht der Krankenkasse garkein Problem, da kannst du machen was du möchtest außer du bist im Bezug von Krankengeld und möchtest in den auslandsurlaub. Und aus Sicht des AG gibt es grundsätzlich keine Möglichkeit dies zu verbieten. Ich nehme jeweils an das die Teilnahme daran, nicht deine Gesundung verzögert ;)
Oben wenn du dein Konto angibst und unten wenn die Beiträge nicht von deinem Konto beglichen werden. Das jeweils andere wird frei gelassen
Tom cococha (Gold) und auch die Kohle von Kaya fand ich sehr gut - die meisten schwören auf Black Cocos
Pro Kopf brauchst du ca 20 Gramm im Durchschnitt - also aus ner 200 Gramm Dose kriegst du 10 Köpfe ca. Eine 10 Euro shisha reicht nicht aus. Du benötigt definitiv Naturkohle um ordentlich zu rauchen , keine selbst zündende. Hol dir eine Einsteigerpfeife mit Kamin Aufsatz und Silikonschlauch zB bei Amazon (40-50 Euro)