Muss die gestzliche Krankenkasse die notwendige Folgebehandlung nach einer selbstbezahlten Beinverlängerung im Ausland übernehmen?

Ich bin männlich und nur ca. 160cm klein und ich werde nicht mehr wachsen. Für Wachstumshormone ist es jetzt auch zu spät. Ich bin seelisch so am Ende, dass ich mir meine Beine mit barbarischen Methoden im Ausland verlängern lassen werde. Es gibt bessere Methoden mit automatischen Nägeln, wo man noch am Alltag teilnehmen kann und ich ohne Unterbrechung studieren könnte. Aber die Krankenkassen zahlt mir das nicht, obwohl ich wegen meiner depressiven Schübe Tabletten nehmen muss und meine Therapeutin mir nach mehreren Jahren in Behandlung sogar eine Bescheinigung ausgestellt hat. Darum habe ich jetzt so viel Geld wie möglich dazuverdient, einen Studienkredit aufgenommen und meine Familie beliehen, um mir wenigstens eine von zwei nötigen Operationen im günstigeren Ausland leisten zu können. Das ist immer noch besser, als Selbstmord.

Bevor ich jetzt zu viel schreibe und es keiner liest: Meint ihr, dass ich nach der Operation im Ausland und der eigentlichen Beinverlängerung mich in Deutschland auf Kassenrechnung weiterbehandeln lassen kann? Damit meine ich die nicht-automatischen Nägel festschrauben und die Fixateure entfernen lassen. Weil die Krankenkasse müsste doch eigentlich dafür aufkommen, wenn ich am Ende mit Fixateuren dastehe und sich alles entzünden würde, wenn man mir die Geräte nicht wieder abnimmt, weil das fällt ja dann unter „Vorsorge“, oder?

Ich weiß, meine Frage klingt vermutlich so kaputt, wie ich selbst. Aber trotzdem schon mal Danke für jede Antwort.

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Natürlich sind solche Leistungen nicht vom beh. Arzt über die GKV abzurechen. Medizinisch notwendige Behandlungen sind zunächst zwar vom Arzt natürlich durchzuführen und auch über die egk abzurechnen; jedoch erhebt die GKV Regressansprüche in einem solchen Fall

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Gechillter rauchen ; also nicht die ganze Zeit wie nen wilder rauchen, sondern Pausen zwischendurch ohne zu ziehen; dazu mehr trinken und nicht auf nüchternen Magen rauchen, sondern vorher was essen. Dann läuft das, wette ich :)

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Ich würde einfach direkt mal anrufen bei der Versicherungsgesellschaft und erfragen ob der Widerruf hingelegt ist. Vllt hat sich das mit der Abbuchung nur überschnitten und du erhältst den Betrag eh erstattet.

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Was zieht sich hin und womit sollte es ein Problem geben?

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Bei medizinischer Notwendigkeit (beurteilt der behandelnde Kieferchirurg) ist die Abrechnung über die egk möglich. Dies ist beim ziehen der Weisheitszähne eher selten der Fall ; kann dir aber dein Chirurg beantworten ob er eine entsprechende Indikation gegeben sieht

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Erschleichung von Sozialleistungen und natürlich sehr strafbar !!!!

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Aufgrund des kausalen Zusammenhangs zwischen Erkrankung und OP zahlt die Kasse fortlaufend KG - da hier ja auch sicherlich eine fortlaufende Arbeitsunfähigkeit nach der OP besteht bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit längstens aber 78Wo. Die Höhe des KG sind etwa 70 % vom brutto bzw 90 % vom netto

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1. grundsätzlich ist es dir natürlich frei gestellt kein Foto einzureichen und keine egk zu erhalten. Die Kasse ist verpflichtet dir einen Anspruchsnachweis für den jeweiligen Behandlungstag auszustellen. Damit kannst du dann einmal zum Arzt und dem erklären das du keine egk hast. Des Weiteren es werden keine versichertenkarten ins Internet hochgeladen auf der G1 sind lediglich Status +Adresse + Geburtsdatum, KV Nr auf die aktuell erscheinende G2 wird eine zentrale Steuerung beabsichtigt (adressdaten auf der karte kann zentral zB von Kasse oder ggf. Arzt / einer sogenannten Onlinepraxis abgeändert werden)

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Grundsätzlich ja. Aus Sicht der Krankenkasse garkein Problem, da kannst du machen was du möchtest außer du bist im Bezug von Krankengeld und möchtest in den auslandsurlaub. Und aus Sicht des AG gibt es grundsätzlich keine Möglichkeit dies zu verbieten. Ich nehme jeweils an das die Teilnahme daran, nicht deine Gesundung verzögert ;)

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Oben wenn du dein Konto angibst und unten wenn die Beiträge nicht von deinem Konto beglichen werden. Das jeweils andere wird frei gelassen

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Pro Kopf brauchst du ca 20 Gramm im Durchschnitt - also aus ner 200 Gramm Dose kriegst du 10 Köpfe ca. Eine 10 Euro shisha reicht nicht aus. Du benötigt definitiv Naturkohle um ordentlich zu rauchen , keine selbst zündende. Hol dir eine Einsteigerpfeife mit Kamin Aufsatz und Silikonschlauch zB bei Amazon (40-50 Euro)

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