Ich würde dir raten einen Notar aufzusuchen und mit ihm den Vorgang besprechen und sich beraten lassen. Alles andere ist Spekulation.
Es ist anzunehmen, dass es noch keine Eintragung im Grundbuch in Form einer Auflassungsvormerkung erfolgt ist. D.h. das Häuschen ist noch nicht Dein Eigentum. Ich würde schnellsten den Notar aufsuchen um festzustellen warum noch keine Übertragung vorgenommen wurde
Danke für die Beiträge. Ihr habt mir weitergeholfen.
Danke für die vielen guten Ratschläge. Da ich geschäftlich wenig Ausgaben habe und ich eine klare Übersicht behalte, bleibe ich bei einem Konto. Steuerlich hatte ich bisher keine Probleme. Ich fragte aus dem Grund, weil mir ein Banker klar machen wollte, das es rechtlich vorgeschrieben sei. Nochmals vielen Dank an Alle.
Mir geht es nicht um ein Fahrzeug, das dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist, sondern um ein geleastes Fahrzeug. Die 20 % sind nur ein Beispiel für den privaten Nutzungsanteil. Ist ein geleastes Fahrzeug bei der 1% Regelung genauso zu betrachten als wäre es ein gekauftes?