Es gibt da nur eine Möglichkeit: Da sich der Verkäufer nicht an übliche Wartezeiten hält und dich zeitlich hinhalten tut, kannst du nun selber entscheiden, wie weiter fortgefahren wird. Du machst das Wartespielchen des Möbelhauses weiter mit, indem du weiter wartest und regelmässig nachfragst, oder du schickst am besten nachweislich per Telefax mit Sendebericht dort ein Beschwerdeschreiben mit gleichzeitigen Kaufrücktritt dort hin, wo du aufgrund von unzumutbarer Wartezeit und Hinhalterei vom Kaufvertrag zurücktritts. Punkt fertig aus....mehr Möglichkeiten hast du nicht.

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Sehr geehrter Fragesteller,

sobald du als Privatperson mit einem Gewerbetreibenden ein Geschäft über sämtliche Kommunikationsgeräte, sei es Telefon, Internet, Telefax abschließt, steht dir nach aktueller Gesetzeslage ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.

Da gibt es nichts dran zu rütteln oder zu disskutieren.

Die AGB des Gewerbetreibenden tuen hier nichts zu Sache!

Nur für den Fall, dass der Gewerbetreibende, was ich nicht für ihn hoffe, in seinen AGB`s in irgendeiner Weise versucht, rechtswidrig mit Klauseln o.ä. das Widerrufsrecht zu umgehen, macht er sich wegen unlauteren Wettbewerbs abmahnfähig; Sollte hier ein Kunde mit allen Wässerchen gewaschen sein, sowie dessen Rechtsberatung, kann der Gewerbetreibende zudem mit einem Strafverfahren wegen Betruges rechnen.

Strafbewehrt und kostenpflichtig abgemahnt werden, kann er somit auch durch unabhängig mit deiner Geschäftsbeziehung zu ihm, von einem anderen Gewerbetreibenden.

Drohe dem Verkäufer förmlich und ausdrücklich, am besten für dich nachweislich per Telefax mit rechtlichen Konsequenzen für sein rechtswidriges Verhalten.

Lege in diesem Schreiben auch dar, dass du nun von deinem besonderem Lösungsrecht des Kaufvertrages gebrauch machst, da er seiner Widerrufsbelehrung in keinster Weise nachgekommen ist.

Fordere ihn außerdem letztmalig auf, mit einer von dir gesetzten Frist, dir bis spätestens 5 Werktage nach Erstellungsdatum deines Schreibens, dir nachweislich schriftlich zu bestätigen, dass er den Kaufvertrag lösen wird.

Mach ihn ebenfalls letztmalig darauf aufmerksam, dass du ihn letztmalig hiermit aufforderst, sein rechtswidriges Verhalten sofort einzustellen und dir entgegen zu kommen.

Drohe ihm auch an, dass du bei nichterfüllung deiner rechtsgültigen Ansprüche, einen versierten Jursten für ihn kostenpflichtig beauftragen wirst, deine rechtlichen Ansprüche und Interessen zu vertreten.

Ich denke das ist eindeutig und leuchtet ein oder?

Wenn ich hier so manche unqualifizierte Antwort auf dein problem lese, könnte ich gerade mal ans Fenster gehen und laut schreien/ oder am besten in den Schreibtisch beißen.

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Sehr geehrter Ratsuchender,

da ich selber Onlinehändler bin, versuche ich dir auf diesem Wege deine Frage für dich brauchbar zu beantworten.

Um dir eine Antwort geben zu können, müsste ich noch die Information von dir bekommen, ob die beiden Artikel zu je 25,- € jeweils ein Einzelkauf waren, oder ich drücke es mal noch anders aus, ob du die Artikel beide separat gekauft hast, indem du beispielsweise auf eBay zwei mal einzeln auf den Sofort-kaufen Buton geklickt hast!?

Dann müsstest du nähmlich auch für jeden einzelnen Artikel eine eigene Widerrufsbelehrung oder Kaufabwicklung erhalten haben.

Wenn dies der Fall ist, hat der Käufer die Versandkosten zu tragen, da Bestellung pro Artikel unter 40,- € Warenwert.

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Ein Schutzvertrag mit Schutzgebühr ist ein Kaufvertrag! Bei unentgeltlicher Übergabe bleibt man Eigentümer, der Übernehmer wird Besitzer und Halter.

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99,9 % dieser sogenannten Schutzverträge oftmals mit dem Zusatz Übernahme oder Übernahmeschutzvertrag, vor allen Dingen die von Privatpersonen die meinen der große Jurist zu sein nd alles richtig gemacht zu haben sind nichtig! Dieseh aben leidglich die Einhaltung des deutschen Tierschutzgesetzes zu dienen und zu sonst nichts! Steht von den Tierschutz- Männchen einer vor deiner Türe, würde ich diese Auffordern, umgehend das Grundstück zu verlassen. Hast du einen Übernahmeschutzvertrag unterschrieben, in dem die Weitergabe an Dritte unterbunden werden soll, wofür du noch Geld bezahlt hast, verliert dieser die Gültigkeit in allen Punkten und gilt als rechtsgültiger Kaufvertrag im Sinne eines Sachgegenstandes. Lasst euch da nicht einschüchtern.Einfach mal einen guten Juristen für Vertragsrecht fragen.

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Tierschutzverträge gelten zu 99,9 % nur bei Vereinen als solche!!! Du musst überhaupt niemanden in deine Räumlichkeiten lassen. Selbst Polizisten und Gerichtsvollzieher nicht, wenn du einen guten Anwalt hast, der gerade bei dir ist. Viele Leute, die für den Tierschutz arbeiten, zw. die ich kenne, haben meiner Meinung nach einen an der Klatsche. Viele Privatpersonen die in einem Tierschutzverein sind und so hohl sind auf privem Briefboen einen Schutzvertrag aufsetzen, haben keinerlei Rechte an dem Tier. Da kann noch so viel in dem Vertrag stehen! Zwischen Privatpersonen gibt es nur einen Kaufvertrag UND SONST NIX!

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