Bist Du unmittelbar Unfallbeteildigt gewesen? Ja, nein vielleicht??

Hast Du was verursacht und fährst weg = Unfallflucht. Er übrigens sowieso.

ABER....wo kein Richter, da kein Henker....wer soll das anzeigen??

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Bei Linux könnt ihr dir einige FREEWARE nennen. Aber bei Windoof gibt es bei brauchbaren Programmen nur Shareware-Versionen, wie z.B. bei FRAPS.

Wenn Du regelmäßig Videoś anfertigst, spring über Deinen Schatten und kauf ein Produkt was Du als Shareware als gut erachtet hast. Das machst Du mit Videospielen evtl genauso.

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Ist man verheiratet kommt es darauf an wem man diese Zulagen zugeordnet hat bei Vertragsbeginn.

Unverheiratet sieht da schon anders aus. Grade wenn man das nicht entsprechend gemeldet hat. Tut Dir selbst einen Gefallen und frag nicht im Internet danach. TELEFONIERE mit der zuständigen Hotline und kläre den Sachverhalt. Solltet ihr aufgrund eines Meldeversäumnis das ganze verbockt haben, ist es einfach so und Dein Partner erhält eh die Zulagen, sofern ihr das entsprechend gemeldet habt. Zulagen gibt es idR nicht zurück wenn euch ein Versäumnis nachgewiesen werden kann. Bei der Hotline ist das wie bei der Hotline der DRV. Die reissen euch nicht den Kopf ab, sondern gucken nach Möglichkeiten wie man die Lage wieder hinbiegt. Schliesslich wollen die ja nicht das ihr die Riester ruhen lasst (NICHT kündigen!!!)

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Entweder mit leben oder sich einen Mann suchen der auf sowas dabei "abgeht". Wenn Du heiratest, sollte es ein Typ sein der dich gut behandelt und das fängt nicht nur beim Sex an.

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Wenn er extrem Nervös ist, hat er eben Prüfungsangst.

Ansonsten zeigt das nur das er zwar viel lernt aber wenig davon umsetzen kann. Evtl die Lernzeit vergrößern dafür aber weniger (aber regelmäßiger) üben und auch mal abfragen.

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Dir ist anscheinend nicht bewusst wie wichtig die Schule ist. Wenn Du mit der SChule fertig bist, gibts kaum ein zurück um noch was zu ändern. Alles andere wäre mit einiges an Geldeinsatz und lernen nach der Arbeit verbunden. Also deine Eltern wollen mit der Strafe Dir nur irgentwie klar machen das deine Schule wichtiger ist als Luxus Dinge wie Fernsehen.

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klingt nach nem teil von poltergeist...mhmmm

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Mal an alle Klugscheisser die hier halbwahrheiten verzapfen:

Die Stärkung des Elternrechts hatte der Gesetzgeber im Auge, als er bei der Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zum 1. April 2003 neben anderen Neuerungen die so genannte Parental Guidance-Regelung (PG) geschaffen hat, die es Eltern ermöglicht, Filme, die das FSK Kennzeichen „Freigegeben ab 12 Jahren“ tragen, zusammen mit ihren Kindern ab 6 Jahren im Kino anzuschauen.

Ich schau gleich "Der Hobbit" mit meinem 9 jährigen Sohn an und zwar aus folgenden Gründen:

  • Wir reden ständig über die "highlights" des Films oder was z.B. besonders gruselig war.
  • Er hat ähnliche Filme dieser Kategorie als DVD bzw Kinofilm gesehen.
  • Er ist mental soweit das ich ohne Zweifel zulassen kann, JEDES Kind ist verschieden

Das einzige was mich stört ist die Werbung im Kino. Man kann z.B. wohl kaum in einem Film Werbung zeigen z.B. von American Pie wo sexuelle Handlungen gezeigt werden. Für WERBUNG wäre ein echtes FSK mal interessant. Oder man kann sich die Werbung vorher selbst kurz anschauen, um sich selbst ein Bild davon zu machen. Der Kinobetreiber selbst konnte mir zu diesem Thema leider nicht weiterhelfen....

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