Antwort
Der FRagesteller hier nochmal...
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben ihre leiblichen Eltern die ihr Ok gegeben haben. Das Sorgerecht liegt beim Familienrichter vor....
Was die Frau Schmidt angeht ja Sie kennt mich udn ich kenne Sie und ich hab Sie so richtig doll Lieb und hoffe für beide partein das man sich nie wieder überm weg läuft.... gibt nen netten zeitungsartikel von 2008 überschrift Riskiert Kreis Kriminelle Karriere eines Jugendlichen dürft ihr gerne mal googeln.