Guten Tag Herr hilfreich, als Arzt antworte ich Ihnen wie folgt:

Bei Knaben würde sich die Therapie mit Kortison vorziehen, in den wenigsten Fällen ist eine Beschneidung notwendig. Im Erwachsenenalter ist diese aber in der Wirkung fraglich. Die Haut dünnt meist aus, wird rissig, bei längerer Anwendung des Cortisons kommt es zur Bildung von Genitalpilzen. Solange Sie also keine Schmerzen haben, beim Geschlechtsverkehr keine Schwierigkeiten, können Sie das so lassen. Wenn es Sie aber sehr stört, können Sie sich durchaus beschneiden lassen. Hierbei wäre aber zu beachten, dass ein nicht geringer Teil der Patienten einen Sensibilitätsverlust beklagt. Das Frenulum sollte erhalten bleiben. Nach der Operation ist eine Abstinenzphase erforderlich. Ich rate zum Urologen zu gehen. Am besten ambulant. Sobald Sie die Schwelle eines Krankenhauses überschreiten, dürfen sie meist nicht erwarten, dass die Operation nicht empfohlen wird. MfG

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Hallo, ich habe das gleiche Problem mit 1und1. Dieser sogenannte "TOP Provider" ist mir zuwider, ich hatte in der Vergangenheit nur Ärger mit ihm und habe sogar prozessiert. Somit bin ich unwillens dorthin zwangszuwechseln. Was nun nachfolgt ist keine Rechtsbeartung sondern dient der reinen Info. zu beachten gilt:

1.) Die Freenet besteht rechtlich gesehen weiter. Am 01.12.2009 fanden AGBänderungen statt, zu denen aber keine Mitteilung erfolgte. Diesen, sowie der Übernahme ist UMGEHEND beim alten und beim neuen Provider zu widersprechen und zu kündigen (Sonderkündigung). Insbesondere §13.4 der Freenet AGBs sollen nunmehr Übernahmen duch verbundene Unternehmen wie die 1und1 in einen rechtlichen Rahmen gepackt werden. Gütig sind die bei Vertragsschluss bekannten AGBs (BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 6/05 BGB § 307 Abs. 1)

2.) Alle Faxnummern von Freenet funktionieren nicht mehr, somit muss dies per Einwurf-Einschreiben getan werden

3.) Geheime 1und1 Faxnummern wie die 01805 – 123543 sind nach mehrfacher Nutzung von Kunden aus dem 1und1 Telefonnetz vorgestern (10.1.10) gesperrt worden, also müsst ihr ebenso bei 1und1 alles per Einwurf- Einschrieben erledigen.

4.) Es haben sich weseentliche Vertragsinhalte geändert. Es ist unwahr, dass alles beim alten bleibt und 1und1 die gleichen Leistungen erbringt:

-Vertragsschriftwechsel kann nicht mehr per Fax erledigt werden, wird durch umständliches und langviriges Einschreibeverfahren erheblich erschwert

-Es gibt neue AGBs, nämlich die von 1und1, diesen ist zu widersprechen

-Der Vertragspartner hat sich geändert, dies ist eine wesentliche Vertragsänderung

diesen Umständen ist unter Berufung auf §§313 und 314 BGB zu widersprechen, die Sonderkündigung auszusprechen.

5.) Bei der Bundesnetzagentur ist man bereits alert, bitte wendet Euch an folgende Adresse: verbraucherservice@bnetza.de

6.) Wer dann noch Nerv und Elan hat, kann Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen jeweils die Freenet GmbH in Hamburg, vertreten durch deren Geschäftsführer, und die 1und1 Internet AG in Montabaur, verteten durch deren Vorsitzenden, wegen Betruges (ausbleibende Kundeninfo und Zustimmungsgesuch) sowie Nötigung (Zwangsportierung zu 1und1 ohne Zustimmung) stellen.

Viel Erfolg und nicht locker lassen!

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Hallo, ich habe das gleiche Problem mit 1und1. Dieser sogenannte "TOP Provider" ist mir zuwider, ich hatte in der Vergangenheit nur Ärger mit ihm und habe sogar prozessiert. Somit bin ich unwillens dorthin zwangszuwechseln. Was nun nachfolgt ist keine Rechtsbeartung sondern dient der reinen Info. zu beachten gilt:

1.) Die Freenet besteht rechtlich gesehen weiter. Am 01.12.2009 fanden dort (freenet AGBs) AGBänderungen statt, zu denen aber keine Mitteilung erfolgte. Diesen, sowie der Übernahme ist UMGEHEND beim alten und beim neuen Provider zu widersprechen und zu kündigen (Sonderkündigung). Insbesondere §13.4 der Freenet AGBs sollen nunmehr Übernahmen duch verbundene Unternehmen wie die 1und1 in einen rechtlichen Rahmen gepackt werden. Gütig sind die bei Vertragsschluss bekannten AGBs (BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 6/05 BGB § 307 Abs. 1)

2.) Alle Faxnummern von Freenet funktionieren nicht mehr, somit muss dies per Einwurf-Einschreiben getan werden

3.) Geheime 1und1 Faxnummern wie die 01805 – 123543 sind nach mehrfacher Nutzung von Kunden aus dem 1und1 Telefonnetz vorgestern (10.1.10) gesperrt worden, also müsst ihr ebenso bei 1und1 alles per Einwurf- Einschrieben erledigen.

4.) Es haben sich weseentliche Vertragsinhalte geändert. Es ist unwahr, dass alles beim alten bleibt und 1und1 die gleichen Leistungen erbringt:

-Vertragsschriftwechsel kann nicht mehr per Fax erledigt werden, wird durch umständliches und langviriges Einschreibeverfahren erheblich erschwert

-Es gibt neue AGBs, nämlich die von 1und1, diesen ist zu widersprechen

-Der Vertragspartner hat sich geändert, dies ist eine wesentliche Vertragsänderung

diesen Umständen ist unter Berufung auf §§313 und 314 BGB zu widersprechen, die Sonderkündigung auszusprechen.

5.) Bei der Bundesnetzagentur ist man bereits alert, bitte wendet Euch an folgende Adresse: verbraucherservice@bnetza.de

6.) Wer dann noch Nerv und Elan hat, kann Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen jeweils die Freenet GmbH in Hamburg, vertreten durch deren Geschäftsführer, und die 1und1 Internet AG in Montabaur, verteten durch deren Vorsitzenden, wegen Betruges (ausbleibende Kundeninfo und Zustimmungsgesuch) sowie Nötigung (Zwangsportierung zu 1und1 ohne Zustimmung) stellen.

Viel Erfolg und nicht locker lassen!

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Hallo, ich habe das gleiche Problem mit 1und1. Dieser sogenannte "TOP Provider" ist mir zuwider, ich hatte in der Vergangenheit nur Ärger mit ihm und habe sogar prozessiert. Somit bin ich unwillens dorthin zwangszuwechseln. Was nun nachfolgt ist keine Rechtsbeartung sondern dient der reinen Info. zu beachten gilt:

1.) Die Freenet besteht rechtlich gesehen weiter. Am 01.12.2009 fanden dort (freenet AGBs) AGBänderungen statt, zu denen aber keine Mitteilung erfolgte. Diesen, sowie der Übernahme ist UMGEHEND beim alten und beim neuen Provider zu widersprechen und zu kündigen (Sonderkündigung). Insbesondere §13.4 der Freenet AGBs sollen nunmehr Übernahmen duch verbundene Unternehmen wie die 1und1 in einen rechtlichen Rahmen gepackt werden. Gütig sind die bei Vertragsschluss bekannten AGBs (BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 6/05 BGB § 307 Abs. 1)

2.) Alle Faxnummern von Freenet funktionieren nicht mehr, somit muss dies per Einwurf-Einschreiben getan werden

3.) Geheime 1und1 Faxnummern wie die 01805 – 123543 sind nach mehrfacher Nutzung von Kunden aus dem 1und1 Telefonnetz vorgestern (10.1.10) gesperrt worden, also müsst ihr ebenso bei 1und1 alles per Einwurf- Einschrieben erledigen.

4.) Es haben sich weseentliche Vertragsinhalte geändert. Es ist unwahr, dass alles beim alten bleibt und 1und1 die gleichen Leistungen erbringt:

-Vertragsschriftwechsel kann nicht mehr per Fax erledigt werden, wird durch umständliches und langviriges Einschreibeverfahren erheblich erschwert

-Es gibt neue AGBs, nämlich die von 1und1, diesen ist zu widersprechen

-Der Vertragspartner hat sich geändert, dies ist eine wesentliche Vertragsänderung

diesen Umständen ist unter Berufung auf §§313 und 314 BGB zu widersprechen, die Sonderkündigung auszusprechen.

5.) Bei der Bundesnetzagentur ist man bereits alert, bitte wendet Euch an folgende Adresse: verbraucherservice@bnetza.de

6.) Wer dann noch Nerv und Elan hat, kann Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen jeweils die Freenet GmbH in Hamburg, vertreten durch deren Geschäftsführer, und die 1und1 Internet AG in Montabaur, verteten durch deren Vorsitzenden, wegen Betruges (ausbleibende Kundeninfo und Zustimmungsgesuch) sowie Nötigung (Zwangsportierung zu 1und1 ohne Zustimmung) stellen.

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NACHTRAG: Beiden Providern ist zudem die Sonderkündigung auszusprechen, bei Freenet ebenso wegen der bereits erfolgten Portierung (Vertragsverletzung)

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1.) Die Freenet besteht rechtlich gesehen weiter. Am 01.12.2009 fanden AGBänderungen statt, zu denen aber keine Mitteilung erfolgte. Diesen, sowie der Übernahme ist UMGEHEND beim alten und beim neuen Provider zu widersprechen und zu kündigen (Sonderkündigung). Insbesondere §13.4 der Freenet AGBs sollen nunmehr Übernahmen duch verbundene Unternehmen wie die 1und1 in einen rechtlichen Rahmen gepackt werden. Gütig sind die bei Vertragsschluss bekannten AGBs (BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 6/05 BGB § 307 Abs. 1)

2.) Alle Faxnummern von Freenet funktionieren nicht mehr, somit muss dies per Einwurf-Einschreiben getan werden

3.) Geheime 1und1 Faxnummern wie die 01805 – 123543 sind nach mehrfacher Nutzung von Kunden aus dem 1und1 Telefonnetz vorgestern (10.1.10) gesperrt worden, also müsst ihr ebenso bei 1und1 alles per Einwurf- Einschrieben erledigen.

4.) Es haben sich weseentliche Vertragsinhalte geändert. Es ist unwahr, dass alles beim alten bleibt und 1und1 die gleichen Leistungen erbringt:

-Vertragsschriftwechsel kann nicht mehr per Fax erledigt werden, wird durch umständliches und langviriges Einschreibeverfahren erheblich erschwert

-Es gibt neue AGBs, nämlich die von 1und1, diesen ist zu widersprechen

-Der Vertragspartner hat sich geändert, dies ist eine wesentliche Vertragsänderung

diesen Umständen ist unter Berufung auf §§313 und 314 BGB zu widersprechen, die Sonderkündigung auszusprechen.

5.) Bei der Bundesnetzagentur ist man bereits alert, bitte wendet Euch an folgende Adresse: verbraucherservice@bnetza.de

6.) Wer dann noch Nerv und Elan hat, kann Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen jeweils die Freenet GmbH in Hamburg, vertreten durch deren Geschäftsführer, und die 1und1 Internet AG in Montabaur, verteten durch deren Vorsitzenden, wegen Betruges (ausbleibende Kundeninfo und Zustimmungsgesuch) sowie Nötigung (Zwangsportierung zu 1und1 ohne Zustimmung) stellen.

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NACHTRAG: Ebenso ist beiden Freenet und 1und1 die Sonderkündigung auszusprechen, da die Übertragung bereits erfolgte

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1.) Die Freenet besteht rechtlich gesehen weiter. Am 01.12.2009 fanden AGBänderungen statt, zu denen aber keine Mitteilung erfolgte. Diesen, sowie der Übernahme ist UMGEHEND beim alten und beim neuen Provider zu widersprechen und zu kündigen (Sonderkündigung). Insbesondere §13.4 der Freenet AGBs sollen nunmehr Übernahmen duch verbundene Unternehmen wie die 1und1 in einen rechtlichen Rahmen gepackt werden. Gütig sind die bei Vertragsschluss bekannten AGBs (BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 6/05 BGB § 307 Abs. 1)

2.) Alle Faxnummern von Freenet funktionieren nicht mehr, somit muss dies per Einwurf-Einschreiben getan werden

3.) Geheime 1und1 Faxnummern wie die 01805 – 123543 sind nach mehrfacher Nutzung von Kunden aus dem 1und1 Telefonnetz vorgestern (10.1.10) gesperrt worden, also müsst ihr ebenso bei 1und1 alles per Einwurf- Einschrieben erledigen.

4.) Es haben sich weseentliche Vertragsinhalte geändert. Es ist unwahr, dass alles beim alten bleibt und 1und1 die gleichen Leistungen erbringt:

-Vertragsschriftwechsel kann nicht mehr per Fax erledigt werden, wird durch umständliches und langviriges Einschreibeverfahren erheblich erschwert

-Es gibt neue AGBs, nämlich die von 1und1, diesen ist zu widersprechen

-Der Vertragspartner hat sich geändert, dies ist eine wesentliche Vertragsänderung

diesen Umständen ist unter Berufung auf §§313 und 314 BGB zu widersprechen, die Sonderkündigung auszusprechen.

5.) Bei der Bundesnetzagentur ist man bereits alert, bitte wendet Euch an folgende Adresse: verbraucherservice@bnetza.de

6.) Wer dann noch Nerv und Elan hat, kann Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen jeweils die Freenet GmbH in Hamburg, vertreten durch deren Geschäftsführer, und die 1und1 Internet AG in Montabaur, verteten durch deren Vorsitzenden, wegen Betruges (ausbleibende Kundeninfo und Zustimmungsgesuch) sowie Nötigung (Zwangsportierung zu 1und1 ohne Zustimmung) stellen.

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NACHTRAG: sonderkünmdigung ist ebenso beiden auszusprechen, da Übertragung bereits erfolgte

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Hallo, ich habe das gleiche Problem mit 1und1. Dieser sogenannte "TOP Provider" ist mir zuwider, ich hatte in der Vergangenheit nur Ärger mit ihm und habe sogar prozessiert. Somit bin ich unwillens dorthin zwangszuwechseln. Was nun nachfolgt ist keine Rechtsbeartung sondern dient der reinen Info. zu beachten gilt:

1.) Die Freenet besteht rechtlich gesehen weiter. Am 01.12.2009 fanden AGBänderungen statt, zu denen aber keine Mitteilung erfolgte. Diesen, sowie der Übernahme ist UMGEHEND beim alten und beim neuen Provider zu widersprechen. Insbesondere §13.4 der Freenet AGBs sollen nunmehr Übernahmen duch verbundene Unternehmen wie die 1und1 in einen rechtlichen Rahmen gepackt werden. Gütig sind die bei Vertragsschluss bekannten AGBs (BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 6/05 BGB § 307 Abs. 1)

2.) Alle Faxnummern von Freenet funktionieren nicht mehr, somit muss dies per Einwurf-Einschreiben getan werden

3.) Geheime 1und1 Faxnummern wie die 01805 – 123543 sind nach mehrfacher Nutzung von Kunden aus dem 1und1 Telefonnetz vorgestern (10.1.10) gesperrt worden, also müsst ihr ebenso bei 1und1 alles per Einwurf- Einschrieben erledigen.

4.) Es haben sich weseentliche Vertragsinhalte geändert. Es ist unwahr, dass alles beim alten bleibt und 1und1 die gleichen Leistungen erbringt:

-Vertragsschriftwechsel kann nicht mehr per Fax erledigt werden, wird durch umständliches und langviriges Einschreibeverfahren erheblich erschwert

-Es gibt neue AGBs, nämlich die von 1und1, diesen ist zu widersprechen

-Der Vertragspartner hat sich geändert, dies ist eine wesentliche Vertragsänderung

diesen Umständen ist unter Berufung auf §§313 und 314 BGB zu widersprechen.

5.) Bei der Bundesnetzagentur ist man bereits alert, bitte wendet Euch an folgende Adresse: verbraucherservice@bnetza.de

6.) Wer dann noch Nerv und Elan hat, kann Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen jeweils die Freenet GmbH in Hamburg, vertreten durch deren Geschäftsführer, und die 1und1 Internet AG in Montabaur, verteten durch deren Vorsitzenden, wegen Betruges (ausbleibende Kundeninfo und Zustimmungsgesuch) sowie Nötigung (Zwangsportierung zu 1und1 ohne Zustimmung) stellen.

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Hallo, ich habe das gleiche Problem mit 1und1. Dieser sogenannte "TOP Provider" ist mir zuwider, ich hatte in der Vergangenheit nur Ärger mit ihm und habe sogar prozessiert. Somit bin ich unwillens dorthin zwangszuwechseln. Was nun nachfolgt ist keine Rechtsbeartung sondern dient der reinen Info. zu beachten gilt:

1.) Die Freenet besteht rechtlich gesehen weiter. Am 01.12.2009 fanden AGBänderungen statt, zu denen aber keine Mitteilung erfolgte. Diesen, sowie der Übernahme ist UMGEHEND beim alten und beim neuen Provider zu widersprechen. Insbesondere §13.4 der Freenet AGBs sollen nunmehr Übernahmen duch verbundene Unternehmen wie die 1und1 in einen rechtlichen Rahmen gepackt werden. Gütig sind die bei Vertragsschluss bekannten AGBs (BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 6/05 BGB § 307 Abs. 1)

2.) Alle Faxnummern von Freenet funktionieren nicht mehr, somit muss dies per Einwurf-Einschreiben getan werden

3.) Geheime 1und1 Faxnummern wie die 01805 – 123543 sind nach mehrfacher Nutzung von Kunden aus dem 1und1 Telefonnetz vorgestern (10.1.10) gesperrt worden, also müsst ihr ebenso bei 1und1 alles per Einwurf- Einschrieben erledigen.

4.) Es haben sich weseentliche Vertragsinhalte geändert. Es ist unwahr, dass alles beim alten bleibt und 1und1 die gleichen Leistungen erbringt:

-Vertragsschriftwechsel kann nicht mehr per Fax erledigt werden, wird durch umständliches und langviriges Einschreibeverfahren erheblich erschwert

-Es gibt neue AGBs, nämlich die von 1und1, diesen ist zu widersprechen

-Der Vertragspartner hat sich geändert, dies ist eine wesentliche Vertragsänderung

diesen Umständen ist unter Berufung auf §§313 und 314 BGB zu widersprechen.

5.) Bei der Bundesnetzagentur ist man bereits alert, bitte wendet Euch an folgende Adresse: verbraucherservice@bnetza.de

6.) Wer dann noch Nerv und Elan hat, kann Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen jeweils die Freenet GmbH in Hamburg, vertreten durch deren Geschäftsführer, und die 1und1 Internet AG in Montabaur, verteten durch deren Vorsitzenden, wegen Betruges (ausbleibende Kundeninfo und Zustimmungsgesuch) sowie Nötigung (Zwangsportierung zu 1und1 ohne Zustimmung) stellen.

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1.) Die Freenet besteht rechtlich gesehen weiter. Am 01.12.2009 fanden AGBänderungen statt, zu denen aber keine Mitteilung erfolgte. Diesen, sowie der Übernahme ist UMGEHEND beim alten und beim neuen Provider zu widersprechen. Insbesondere §13.4 der Freenet AGBs sollen nunmehr Übernahmen duch verbundene Unternehmen wie die 1und1 in einen rechtlichen Rahmen gepackt werden. Gütig sind die bei Vertragsschluss bekannten AGBs (BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 6/05 BGB § 307 Abs. 1)

2.) Alle Faxnummern von Freenet funktionieren nicht mehr, somit muss dies per Einwurf-Einschreiben getan werden

3.) Geheime 1und1 Faxnummern wie die 01805 – 123543 sind nach mehrfacher Nutzung von Kunden aus dem 1und1 Telefonnetz vorgestern (10.1.10) gesperrt worden, also müsst ihr ebenso bei 1und1 alles per Einwurf- Einschrieben erledigen.

4.) Es haben sich weseentliche Vertragsinhalte geändert. Es ist unwahr, dass alles beim alten bleibt und 1und1 die gleichen Leistungen erbringt:

-Vertragsschriftwechsel kann nicht mehr per Fax erledigt werden, wird durch umständliches und langviriges Einschreibeverfahren erheblich erschwert

-Es gibt neue AGBs, nämlich die von 1und1, diesen ist zu widersprechen

-Der Vertragspartner hat sich geändert, dies ist eine wesentliche Vertragsänderung

diesen Umständen ist unter Berufung auf §§313 und 314 BGB zu widersprechen.

5.) Bei der Bundesnetzagentur ist man bereits alert, bitte wendet Euch an folgende Adresse: verbraucherservice@bnetza.de

6.) Wer dann noch Nerv und Elan hat, kann Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen jeweils die Freenet GmbH in Hamburg, vertreten durch deren Geschäftsführer, und die 1und1 Internet AG in Montabaur, verteten durch deren Vorsitzenden, wegen Betruges (ausbleibende Kundeninfo und Zustimmungsgesuch) sowie Nötigung (Zwangsportierung zu 1und1 ohne Zustimmung) stellen.

Viel Erfolg und nicht locker lassen!

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Hallo, ich habe das gleiche Problem mit 1und1. Dieser sogenannte "TOP Provider" ist mir zuwider, ich hatte in der Vergangenheit nur Ärger mit ihm und habe sogar prozessiert. Somit bin ich unwillens dorthin zwangszuwechseln. Was nun nachfolgt ist keine Rechtsbeartung sondern dient der reinen Info. zu beachten gilt:

1.) Die Freenet besteht rechtlich gesehen weiter. Am 01.12.2009 fanden AGBänderungen statt, zu denen aber keine Mitteilung erfolgte. Diesen, sowie der Übernahme ist UMGEHEND beim alten und beim neuen Provider zu widersprechen. Insbesondere §13.4 der Freenet AGBs sollen nunmehr Übernahmen duch verbundene Unternehmen wie die 1und1 in einen rechtlichen Rahmen gepackt werden. Gütig sind die bei Vertragsschluss bekannten AGBs (BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 6/05 BGB § 307 Abs. 1)

2.) Alle Faxnummern von Freenet funktionieren nicht mehr, somit muss dies per Einwurf-Einschreiben getan werden

3.) Geheime 1und1 Faxnummern wie die 01805 – 123543 sind nach mehrfacher Nutzung von Kunden aus dem 1und1 Telefonnetz vorgestern (10.1.10) gesperrt worden, also müsst ihr ebenso bei 1und1 alles per Einwurf- Einschrieben erledigen.

4.) Es haben sich weseentliche Vertragsinhalte geändert. Es ist unwahr, dass alles beim alten bleibt und 1und1 die gleichen Leistungen erbringt:

-Vertragsschriftwechsel kann nicht mehr per Fax erledigt werden, wird durch umständliches und langviriges Einschreibeverfahren erheblich erschwert

-Es gibt neue AGBs, nämlich die von 1und1, diesen ist zu widersprechen

-Der Vertragspartner hat sich geändert, dies ist eine wesentliche Vertragsänderung

diesen Umständen ist unter Berufung auf §§313 und 314 BGB zu widersprechen.

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