Wenn man auf Ebay einen Artikel bei einem privaten Verkäufer ersteigert, zum Beispiel ein elektronisches Gerät, welche Folgen hat das dann für den Käufer, wenn sich später rausstellt, dass das Gerät gestohlen war?

Kann der Käufer zur Herausgabe des Artikels aufgefordert werden? Falls ja, ist er dazu verpflichtet und was passiert, wenn er dem nicht nach kommt, zum Beispiel behauptet, der Artikel existiert nicht mehr?