ist der beschriebene qualifizierte zeitmietvertrag für beide Parteien rec htswirksam und gerichtsverwendbar:
folgender zeitmietvertrag soll zwischen vermieter und mieter für die zeit vom 1.5. 2011 bis
31. 4. 2015 festgelegt werden. nach ablauf der mietdauer hat der vermieter die absicht,
die Wohnung an seine tochter zu vermieten oder das ganze Haus abzubrechen.
der mietpreis beträgt ............. Eur. plus nebenkosten für 45 qm. die mietdauer wird auf
5 jahre festgesetzt. wenn der vermieter nach 5 Jahren die wohnung nicht kündigt,
verlängert sich die mietdauer um 1 jahr, eine kündigung wird anschliessend nach den bestehen gesetzen wirksam.
die in der Wohnung verbliebenen Möbel werden leihweise überlassen.
frage: ist ein derartiger qualifizierter zeitmietvertrag für beide parteien rechtswirksam und gerichtsverwendbar?
kann ich den qualifizierten zeitmietvertrag auch über 10 jahre machen und wer muss bei verkauf des hauses die folgen des vertrages tragen, der vermieter oder käufer des hauses?
wenn ich freiwillig ausziehe, wer kommt für die kosten auf?
für eine beantwortung danke ich recht herzlich.
mfg frawo151938@online.de